Urteil

Das Urteil trifft die abschließende Feststellung zu einem Sachverhalt, einer Rechtsfrage etc.

Die Richter leiten die Urteilsverkündung mit der Behauptung ein: 

"Im Namen des Volkes ..."  

Vielleicht sollten die Richter besser sagen: "Im Namen der Rechtsordnung ..."

juristisch > Gerichtsentscheidung

Sammlungen >> Gerichtsentscheidungen

>> Todesurteil

moralisch >> Gewissen 

Gerichte    Recht      Dialog-Lexikon