Urteil
Das Urteil trifft die abschließende Feststellung zu einem Sachverhalt, einer Rechtsfrage etc.
Die Richter leiten die Urteilsverkündung mit der Behauptung ein:
"Im Namen des Volkes ..."Vielleicht sollten die Richter besser sagen: "Im Namen der Rechtsordnung ..."
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