Verbotsirrtum
Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner
Handlung.
lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
§ 17 StGB Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.