- Vetorecht gegen Sicherheitsratsentscheidungen -

Die UN-Vollversammlung sollte Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats mit Zweidrittelmehrheit suspendieren dürfen. 

Zur Handlungsfähigkeit des UN-Sicherheitsrats sind die in seiner Kompetenz stehenden Entscheidungen sofort rechtskräftig, sollten aber durch Entschließung der UN-Vollversammlung aufhebbar sein.

  

>> Uniting for Peace  Resolution 377A (V) der Generalversammlung aus dem Jahr 1950

DISKUSSION

 
Vetorecht nach Rechtsänderungen

DIALOG-LEXIKON