Widerstandsrecht
In Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz heißt es:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
"Das klingt gut!", denkt sich unser Willi, 21 Jahre alt und seit acht Monaten "Revolutionär".
Nun müsste er überlegen:
1. Was ist "diese Ordnung" ? >> Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland
2. Wer will sie "beseitigen" und "unternimmt" das schon ?
3. Ist keine "andere Abhilfe möglich" außer dem eigenen Widerstand?
Oder ist Willi selbst derjenige, der
"diese Ordnung zu beseitigen
unternimmt"?
Dann müsste gegen ihn Widerstand geleistet werden, "wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist."