Kritik an Menschenwürde-Definition
   
 
Wir erhalten viele Zuschriften, die Hitler und Kindesmördern
keine  
Würde   zugestehen.


Rechtlich   ist die Wertung dennoch eindeutig:

Die Menschenwürde i.S.d. Art.1 GG gilt ausnahmslos
und unverlierbar als 
Grundsatz jeder menschlichen Gemeinschaft. 
Folgerichtig ist Art.1 GG einer Verfassungsänderung
nicht zugänglich (Art 79 Abs.3 GG).


Moralisch  verhält es sich damit nicht anders:

Die Moral einer Gesellschaft spiegelt sich unter anderem in
deren rechtlichen Wertungen.

Woran entzündet sich also der Streit ?

Die Ablehnung, schlimmsten Menschen Würde zuzuerkennen,
resultiert aus unserem
"natürlichen Streben nach Gerechtigkeit", 
welches in Vergeltungsbedürfnis mündet
und in dem Wunsch der Nichtwiederholbarkeit.

Die archaischen Rechtsgrundsätze 
zu diesen Bedürfnissen lauten:

           "Auge um Auge, Zahn um Zahn."  = Vergeltung

und      "Schlagt dem Dieb die Hand ab." = Vorbeugung

Dieser Pragmatismus des archaischen Rechts führt dazu, dass
sich die urteilende Gesellschaft in ihrer Reaktion auf das
Niveau ihrer Straftäter begibt.

Sprachlich  entstehen die Irrtümer:

Wir sagen :    "Müller verhält sich würdelos."         

oder    "Wir würdigen das Werk von Meier."

In diesen Begriffsverwendungen ist Würde ein Synonym mit
dem  Begriff  Ehre.  Eine Ehrung für Hitler und anderer
Mörder kommt nicht in Betracht.

Die Würde im Sinne des Art.1 GG meint jedoch etwas
anderes, nämlich der nach unseren Moralvorstellungen
"jedem Menschen zustehende Anspruch auf gerechte Behandlung".

"Auch der schlimmste Verbrecher          
                        verdient ein gerechtes Verfahren."

Was sodann "gerecht" ist,  ergibt sich aus der Summe der
Rechtsnormen, ist selbst Wandlungen unterworfen,
steht wiederum auf einem anderen Blatt.

So bleibt es dabei, allem Schmerz zum Trotz:

   "Hitler ohne Ehre, doch die Würde unverletzlich."

   "Kindesmörder ohne Ehre, doch mit Anspruch auf die Würde."

Es sind exakt solche Mühen,  die unsere  Moral
von derjenigen derer unterscheidet,  über die wir
auch  aus diesem Grund  berechtigt  sind,  zu urteilen.

sven0103

 

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