Zensurgesetz

Thema: Internet-Zensur durch das BKA

Anonymous - Mo 22 Jun, 2009 5:03 pm
Titel:  


Da Du offenbar auch zu jenen gehörst, die beim Schlagwort Kinderpornographie sofort hysterisch werden zu müssen meinen und blindwütig, unzurechnungsfähig, jeden Mist unterschreiben würden, wenn er nur irgendwie "dagegen" ist, könnte man sich Erklärungen eigentlich sparen. Obwohl, gerade dann eigentlich nicht.

Daher:

Es wird hier davon ausgegangen, das das www innerhalb des Internets wesentlicher Kanal für Kinderpornografie, auch kommerzielle wäre. Das stimmt nicht und ist bereits mehrfach und abschließend widerlegt, was übrigens die Familienministerin mit dem schönen Kommentar "interessiert mich nicht" (kein Scherz!) abtat. Im Gegenteil wird diese Pornographie nahezu ausschließlich außerhalb des www-Bereichs verteilt, was jeder Dienststelle, die damit befasst ist, längst klar ist. Die grundrechtsrelevante Einschränkung entbehrt damit zumindest der Geeignetheit, weil vollkommen ins Leere geschossen wird.

Wie geht die Stoppseite? Kurz: In den DNS-Servern werden Listen hinterlegt, welche IP-Anfragen auf so eine Stoppseite umgeleitet werden.
Diese Listen sind geheim (!), sie werden vom BKA erstellt und die beteiligten Provider (also von wo aus die Umleitung dann geschieht), haben sie ungeprüft und umgehend in den Servern einzurichten. Hammer dabei: Wer sich informieren möchte, was auf den Listen steht, macht sich bereits strafbar! das heißt genauer, keine Sau kontrolliert das BKA mehr. Außerdem war eine Echtzeitprotokollierung vorgesehen, das heißt, Link in einer E-mail, klingt harmlos, ein naiver Nutzer klickt drauf (Geld gewonnen, huch), kann damit umgeleitet werden, IP protokolliert, jeder Nutzer, der eine solche Seite aufruft, hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Wo ist da die demokratische Kontrolle, wo überhaupt das Mass. Grundgesetzlich würde man von Erforderlichkeit (deren Fehlen) reden. Unschuldsvermutung ist ja gerade bei dem Thema nicht einen Schuss Pulver wert, heißt: wenn bei Dir, Emine, eine Hausdurchsuchung wegen dieses Verdachts durchgeführt wird, kannst du am nächsten Tag in eine andere Stadt umziehen, das wird dir bekannt sein.

Weiter: Die Sperre löscht die Seite nicht, sie ist immer noch online und kann auch betrachtet werden. Wie schnell das geht, haben mehrere PC-Clubs oder z.B. die Piratenpartei längst gezeigt. Also sind DNS-Filter nochmals sinnlos.

Weiter: Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung wird dem BKA ein Vertrauen seitens der Politik entgegengebracht, das langsam beängstigend ist. Der Generalverdacht ist keine leere Phrase mehr und vermittelt dem Bürger nach und nach ein beklemmendes Gefühl. Zensur lässt sich nämlich, abseits des DNS-Server-Schwindels, auch technisch wirksam durchführen.

Weiter: hat ein solches Gesetz Signalwirkung und weckt bereits Begehrlichkeiten bei Musik,-Film - u. sonstiger Industrie sowie bei Politikern, die quasi in einem Aufwasch Glücksspielseiten auf ausländischen Servern mitverbieten wollen. Als nächstes wohl auch andere, man muss sehr blauäugig sein, um zu glauben, das ein einmal vorhandenes Instrument nicht genutzt bzw. jemals zurückgefahren wird.

Weiter: Dient die Sperre dazu, Kinder zu schützen? Täter zu stellen, zu verhaften? Nein, nicht eines, nicht einer. Der Vorhang vor der Seite macht sie nicht inexistent, Mangel an Geeignetheit. Zensur verändert nichts, vertuscht nur.

Weiter: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat gutachtlich die Maßnahme als "nicht sinnvoll" bezeichnet. Leyen:" Mir egal"

Soviel zunächst mal, gibt noch paar Sachen mehr. Ich wäre dafür, solche Seiten zu entfernen, die Täter zu verfolgen. Ich bin, Du wirst es nicht glauben, durchaus kein Kinderfresser, ich möchte sogar, dass man Kinder schützt. Also jetzt nicht wieder ausflippen, ja?
Diese Maßnahme ist ignorant, dämlich und Populismus, und das darf ein Grundrechtseingriff nicht.


Nachstehend die komplette Debatte aus dem Forum:


Anonymous - Mo 22 Jun, 2009 1:04 pm
Titel: Gesetz: Internet-Zensur durch das BKA
Der Bundestag beschließt, dass Zensur eben doch möglich ist, mit der hanebüchenen Kinderpornografiesperre. Mit geradezu lächerlichen Begründungen und einem fast schon sturen Unverständnis von internet oder www hat jetzt diese Supermutterkuh der Nation von der Leyen und die anderen Analogiker da endlich ein Gesetz zu ihrer Überzeugung: dieses Internet ist irgendwie eine ganz gefährliche, böse Sache und die, die sich damit auskennen, sind ja wohl auch potentielle Kinderschänder oder sonstwie unheimlich. Bewusst dieses Wort, denn eine Zensurinfrastruktur einzurichten mit einem Thema, bei dem keine Opposition zu mucken wagt, ist ja wohl ziemlich schäbig, passt damit zu diesen Heuchlern.
Immerhin hat der Politikstudent mal gesehen, wohin er sich das Mittel der Petition stecken kann, damit was gelernt.

http://www.zeit.de/online/2009/26/kinderporno-sperren-beschlossen
Anonymous - Mo 22 Jun, 2009 4:15 pm
Titel:
Zitat:  ‹ markieren ›
Ich finde es ziemlich, heuchlerisch, abscheuerregend und absolut widerlich, wenn "Menschen" im Zusammenhang von Kinderpornographie über ZENSUR u. als auch über Begrenzung von Meinungsfreiheit diskutieren.


Wie sonst soll man diese kriminellen Banden fassen, die im Ostblock und in einigen asiatischen Ländern Kinder [gegen viel oder wenig Geld] vergewaltigen ?

Hier sollen doch konkret Seiten gesperrt werden, die in Verdacht sind. Wo ist Euer Problem ?

Wie sonst soll man präventiv vorgehen ?
Nenne mir mal drei gute Argumente.

Wie sonst sollen diese Kriminellen Männer [es sind nunmal über 90% Männer die sich an Jungs und Mädchen vergreifen und es auch noch im Internet veröffentlichen, damit sich andere Männer genüsslich aufgeilen können] gefasst werden ?

Hier ist nicht die Rede, das man die Seite Youporn schließen will. Und auch ist hier nicht die Rede alles zu Zensieren und zu Sperren.

Sei Froh, das DU nicht im Iran lebst u. schätze Dich Glücklich über so viel "Demokratie und Meinungsfreiheit" in diesem Land.
Junge Männer wurde im Iran angeschossen und verprügelt, weil sie die Lage gefilmt haben.

Ich glaube manchen ist gar nicht bewußt in was für einem Luxus sie leben.

Was sind ausschlaggebende Punkte gegen dieses Gesetzesentwurf ?
redaktion - Mo 22 Jun, 2009 4:53 pm
Titel:
Zitat:  ‹ markieren ›
eine Zensurinfrastruktur einzurichten mit einem Thema, bei dem keine Opposition zu mucken wagt, ist ja wohl ziemlich schäbig, passt damit zu diesen Heuchlern

Worin mir die Familienministerin allemal weniger verdächtig wäre, aber das wäre mir bei dieser Sache auch das kleinere Problem. Vielmehr interessiert es mich technisch, auf welche Weise überhaupt solche Sperren erfolgen, gerade auch in Bezug auf Emines Einwand, dass es um Webs von russischen Kriminellen gehe, denn die wären wohl kaum auf Servern deutscher Provider zu finden.

Überhaupt scheint mir der Überblick längst verloren, was technisch gängige und künftige Praxis ist, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass das Antikinderporno-Gesetz dem BKA technische Neuerungen gegenüber den Antiterror-Gesetzen bieten würde. Wenn dem so wäre, so würden sich die BKA-Möglichkeiten klammheimlich auch im Antiterrorbereich erweitern.

Und wie soll es technisch möglich sein, das auch für die E-Mails zu wahrende Postgeheimnis von den Web-Interventionsmöglichkeiten abzukoppeln? - Ist mir absolut schleierhaft.
Anonymous - Mo 22 Jun, 2009 5:03 pm
Titel:  
Da Du offenbar auch zu jenen gehörst, die beim Schlagwort Kinderpornographie sofort hysterisch werden zu müssen meinen und blindwütig, unzurechnungsfähig, jeden Mist unterschreiben würden, wenn er nur irgendwie "dagegen" ist, könnte man sich Erklärungen eigentlich sparen. Obwohl, gerade dann eigentlich nicht.

Daher:

Es wird hier davon ausgegangen, das das www innerhalb des Internets wesentlicher Kanal für Kinderpornografie, auch kommerzielle wäre. Das stimmt nicht und ist bereits mehrfach und abschließend widerlegt, was übrigens die Familienministerin mit dem schönen Kommentar "interessiert mich nicht" (kein Scherz!) abtat. Im Gegenteil wird diese Pornographie nahezu ausschließlich außerhalb des www-Bereichs verteilt, was jeder Dienststelle, die damit befasst ist, längst klar ist. Die grundrechtsrelevante Einschränkung entbehrt damit zumindest der Geeignetheit, weil vollkommen ins Leere geschossen wird.

Wie geht die Stoppseite? Kurz: In den DNS-Servern werden Listen hinterlegt, welche IP-Anfragen auf so eine Stoppseite umgeleitet werden.
Diese Listen sind geheim (!), sie werden vom BKA erstellt und die beteiligten Provider (also von wo aus die Umleitung dann geschieht), haben sie ungeprüft und umgehend in den Servern einzurichten. Hammer dabei: Wer sich informieren möchte, was auf den Listen steht, macht sich bereits strafbar! das heißt genauer, keine Sau kontrolliert das BKA mehr. Außerdem war eine Echtzeitprotokollierung vorgesehen, das heißt, Link in einer E-mail, klingt harmlos, ein naiver Nutzer klickt drauf (Geld gewonnen, huch), kann damit umgeleitet werden, IP protokolliert, jeder Nutzer, der eine solche Seite aufruft, hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Wo ist da die demokratische Kontrolle, wo überhaupt das Mass. Grundgesetzlich würde man von Erforderlichkeit (deren Fehlen) reden. Unschuldsvermutung ist ja gerade bei dem Thema nicht einen Schuss Pulver wert, heißt: wenn bei Dir, Emine, eine Hausdurchsuchung wegen dieses Verdachts durchgeführt wird, kannst du am nächsten Tag in eine andere Stadt umziehen, das wird dir bekannt sein.

Weiter: Die Sperre löscht die Seite nicht, sie ist immer noch online und kann auch betrachtet werden. Wie schnell das geht, haben mehrere PC-Clubs oder z.B. die Piratenpartei längst gezeigt. Also sind DNS-Filter nochmals sinnlos.

Weiter: Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung wird dem BKA ein Vertrauen seitens der Politik entgegengebracht, das langsam beängstigend ist. Der Generalverdacht ist keine leere Phrase mehr und vermittelt dem Bürger nach und nach ein beklemmendes Gefühl. Zensur lässt sich nämlich, abseits des DNS-Server-Schwindels, auch technisch wirksam durchführen.

Weiter: hat ein solches Gesetz Signalwirkung und weckt bereits Begehrlichkeiten bei Musik,-Film - u. sonstiger Industrie sowie bei Politikern, die quasi in einem Aufwasch Glücksspielseiten auf ausländischen Servern mitverbieten wollen. Als nächstes wohl auch andere, man muss sehr blauäugig sein, um zu glauben, das ein einmal vorhandenes Instrument nicht genutzt bzw. jemals zurückgefahren wird.

Weiter: Dient die Sperre dazu, Kinder zu schützen? Täter zu stellen, zu verhaften? Nein, nicht eines, nicht einer. Der Vorhang vor der Seite macht sie nicht inexistent, Mangel an Geeignetheit. Zensur verändert nichts, vertuscht nur.

Weiter: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat gutachtlich die Maßnahme als "nicht sinnvoll" bezeichnet. Leyen:" Mir egal"

Soviel zunächst mal, gibt noch paar Sachen mehr. Ich wäre dafür, solche Seiten zu entfernen, die Täter zu verfolgen. Ich bin, Du wirst es nicht glauben, durchaus kein Kinderfresser, ich möchte sogar, dass man Kinder schützt. Also jetzt nicht wieder ausflippen, ja?
Diese Maßnahme ist ignorant, dämlich und Populismus, und das darf ein Grundrechtseingriff nicht.

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