Zuwendungsanteil
im System der Parteienfinanzierung Begriff "Zuwendungsanteil" = die Parteien bekommen auf die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden einen staatlichen "Zuwendungsanteil" in Höhe von 38 Cent pro Euro bis zu einer Obergrenze von 3.300 Euro je Person und Jahr. Es geht im anhängigen BVerfG-Verfahren (siehe nächstes Posting) zwar nicht um diesen "Zuwendungsanteil" an sich, sondern um die neue Drei-Länder-Regel, aber ich halte den "Zuwendungsanteil" selbst für einen Skandal, weil er den Einfluss von Großspendern über die Steuerabzugsfähigkeit hinaus nochmals gegenüber dem demokratischen Stimmenprinzip erhöht. Die Drei-Länder-Regel wird diese Tendenz nochmals verstärken. Zudem fördert die Gesamtregelung des "Zuwendungsanteils" die Mitgliedschaft von "Karteileichen". So wissen wir von einem Aussteiger, dass eine rechtsextremistische Partei Trinker und Obdachlose beitragslos zu Mitgliedern machte, um den "Zuwendungsanteil" ausschöpfen zu können, indem sie Teile von Großspenden, die ihrem Betrag nach über die Steuerabzugsfähigkeit hinaus gingen, als Mitgliedsbeiträge dieser Karteileichen ausgewiesen hat. Die staatlichen Rechnungsprüfer sollten diese Betrugsart bedenken und in die Recherchen einbeziehen. Dieser Verstoß gegen das Recht ist nicht der einzige "Trick" gegen das Recht. Auch die CSU spielte mit dem Recht, indem sie das Abonnement ihres Parteiorgans "kostenlos" machte und statt der Abo-Kosten "Spenden" verlangte, wodurch sie doppelt schadete: 1. die CSU "sparte" durch diesen "Trick" Ertragssteuern; ich neige zu der Auffassung, dass es sich um "Steuerhinterziehung" handelte; 2. die CSU erlangte durch die Ausweisung der Abo-Kosten als "Spenden" die staatlichen Parteienfinanzierungszuschüsse von damals 50 Pfennig pro 1 DM Spende; ich neige zu der Auffassung, dass es sich um "Subventionserschleichung" handelte. Ich neige insgesamt zu der Auffassung, dass die "staatstragenden Parteien" am wenigsten von allen Parteien "tricksen" sollten, denn was darf man von extremistischen Parteien verlangen, wenn man es nicht einmal mehr von den staatstragenden Parteien als Selbstverständlichkeit erwarten kann. ----------- Ich bin für die Abschaffung des "Zuwendungsanteils" mit dem Anknüpfungspunkt Mitgliedsbeiträge und Spenden, sondern plädiere für die Anknüpfung ausschließlich an das Wählerstimmenprinzip > pro Stimme gibt es einen gleichhohen Zuschuss. Alles andere steht mir gegen das Demokratieprinzip und führt zu Missbrauch. Soweit meine Mindestforderung an die staatliche Parteienfinanzierung, die mir auch damit allerdings nicht aus den Zweifeln wäre, solange die Parteien sich nicht wenigstens in den Belangen Volksabstimmungen stellen, in denen sie sich selbst begünstigen. Zusammengefasst: 1. Im aktuellen Streit sollte das BVerfG die Drei-Länder-Regel kippen, weil sie die monopolistischen Tendenzen verstärkt. 2. In der prinzipiellen Frage staatlicher Parteienfinanzierung sollten staatliche Zuschüsse auf Spenden und Mitgliedsbeiträge entfallen und einzig die errungenen Stimmen Zuschusstatbestände sein. 3. Die Parteienfinanzierung sollte Gegenstand von Volksabstimmungen sein, woraus auch keine "Stimmungswillkür" zu befürchten wäre, die einzelne Parteien gegenüber anderen Parteien benachteiligen könnte, weil die Wahrung des Gleichheitsprinzips stets rechtlich einklagbar bleibt. -Sven- 200406 >> Urteil und DISKUSSION |
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