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Milliarden DM "Vergangenheit vergeht nicht" |
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Bund und Wirtschaft einigten sich mit den Opferverbänden über die Höhe der Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter. |
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Es gab Milliardenzahlungen an den Staat Israel, aber das war Militär- und Wirtschaftshilfe, die unser Land als NATO-Partner in die Krisenregion des Nahen Ostens investierte, während die Opfer des Holocaust selbst keinerlei Entschädigung bekamen. Es gab nur sehr wenige Verfahren, in denen deutsche Gerichte Verfolgten des Naziregimes Entschädigungsansprüche zuerkannten. Diese Entschädigungen fielen allerdings erheblich höher aus, als jetzt im Kompromiß mit den Opferverbänden herauskam. DER zweite IRRTUM Versöhnung kann nicht verordnet oder erkauft werden. Verzeihen können nur diejenigen, die noch leben. Für die Toten darf sich niemand anmaßen, zu sprechen. Und auch von den Überlebenden kann niemand verlangen, daß jeder den erlittenen Verrat verzeihen kann. Wirkliche Versöhnung können wir nur im Alltag vorantreiben, im Umgang mit der Geschichte unseres Landes, im Umgang mit Minderheiten, in der Prävention und in der Verfolgung rechtsextremistischer Straftäter, die neues Unrecht an Minderheiten verüben, altes Unrecht leugnen und damit die Opfer des Faschismus beleidigen. DER dritte IRRTUM Diese Frage erreicht unsere Redaktion immer wieder und beruht
einfach darauf, daß die seit Kriegsende ununterbrochen artikulierten Opferansprüche
kein öffentliches gehör fanden. Es hat immer Prozesse einzelner Opfer und Verbände
gegeben, aber in der Arena der Ost-West-Konfrontation, Olympiaden, Katastrophen
und Sensationsindustrie verhallten die Rufe nach Entschädigung. Nur selten
waren sie den Medien Schlagzeilen wert. DER vierte IRRTUM "Wir Nachgeborenen sind ohne Schuld!" Die Dimensionen des von den Nazis inszenierten
Verbrechens gegen die Menschlichkeit sprengt jede Vorstellungskraft:
etwa 10 Millionen buchhalterisch registrierte Zwangsarbeiter arbeiteten in
einer Wirtschaft, die gemeinsam mit Hitlers Armeen angetreten war, die Welt in
einem Raubzug zu erobern und zu versklaven. Wer ein Erbe annimmt, haftet für Aktiva und Passiva. Es ist uns nicht vergönnt, nur die Rosinen zu picken. Wir leben in einem Land, das es sich leisten kann, dieses Zeichen unserer Versöhnungsbereitschaft zu setzen. IniDia-Redaktion vorherige Artikel - eine Auswahl: Anwort auf Walser Dezember 1998: Schuld verjährt nicht |
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