Meilenstein deutscher Außenpolitik
Bundesregierung stärkt internationale Gerichtsbarkeit
Berlin 30 April 2008 - Nach Zustimmung des Bundeskabinetts
wird das Auswärtige Amt morgen (01.05.) gegenüber dem Generalsekretariat der
Vereinten Nationen in New York eine Erklärung zur Anerkennung der
obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH)
nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut abgeben.
Deutschland ist damit der 66. Staat, der die obligatorische Gerichtsbarkeit des
IGH anerkennt. Die Bundesrepublik kann nun in allen völkerrechtlichen Streitfällen,
für die der Gerichtshof zuständig ist, einen anderen Staat, der ebenfalls eine
solche Erklärung abgegeben hat, vor dem IGH verklagen oder selbst vor dem IGH
verklagt werden. Vorher war dies ausschließlich bei denjenigen Streitfällen
zulässig, bei denen in einem völkerrechtlichen Vertrag der IGH als zuständiges
Gericht explizit benannt wurde oder bei denen sich die Parteien einvernehmlich
auf eine Anrufung des IGH geeinigt hatten. Ausgenommen bleiben u.a. durch den
sog. Streitkräftevorbehalt Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung des
Hoheitsgebiets der Bundesrepublik für militärische Zwecke.
Mit der heutigen "Unterwerfungserklärung" stärkt die Bundesregierung
das Völkerrecht und die internationale Gerichtsbarkeit.
KOMMENTAR
Diese Entscheidung der Bundesregierung ist außerordentlich erfreulich und trägt
zur Zivilisierung der Weltpolitik bei, dem Übergang von Methoden der
Selbstjustiz zum Justizmonopol der Vereinten Nationen.
-markus rabanus-20080530