Abmahnung im Internet

Was soll man bei Abmahnungen tun?

Zunächst nicht bluffen lassen, nicht schockieren lassen von der Schwere der Vorwürfe und den Forderungen ("250.000 € Ordnungsgeld, 6 Monate Ordnungshaft").

Nicht vorschnell reagieren, schon gar nicht im Zorn oder unter Schock, denn es ist immer Zeit und Notwendigkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob und inwieweit man sich aus den Sichtweisen aller Beteiligten und eines unabhängigen Beobachters im Recht glauben darf.

Um überhaupt zu solcher Denkarbeit willens und befähigt zu sein, sollte man seine etwaige Rechtsverdrossenheit mal pausieren lassen, denn die Gesetze unseres Landes sind - mit Ausnahme kompliziertester Regelungsgegenstände (z.B. AKW-Betriebserlaubnis) - auf die Wahrung berechtigter Interessen gerichtet, also durchaus auch für den Laien erahnbar, ansonsten wäre unsere Zivilgesellschaft überhaupt nicht handlungsfähig.

Recherche von Sachverhalt, Gesetz, Urteilen und Gegenpartei

Inzwischen ist das Web groß genug, um annähernd zu jeder Frage irgendwelche Antworten zu erhalten. Das führte bei uns insbesondere im Hinblick auf die Akteure, die uns den Streit beschert hatten, mitunter zu streitentscheidenden Erkenntnissen. Also sowohl die vertretene Streitpartei als auch deren Vertretung recherchieren, denn sogenannte "Abmahnanwälte" drängen sich nicht selten ihren Mandanten auf - und ebenfalls nicht selten ist die Abmahnerei solchen Anwälten und "Mandanten" gemeinsames Geschäft, was aber gerade nicht Zweck des Abmahnrechts sein darf.
 
Strafanzeige?

Wenn man den Eindruck hat, dass jemand geschäftsmäßig missbräuchlich Abmahnungen versendet, sollte überlegt werden, darauf mit Strafanzeige zu reagieren. In Betracht kommen Strafbarkeit wegen  Betrugsversuchs (§ 263 II StGB), Nötigung (§ 240 II StGB) und etwaige Qualifikationen.

Keine Unterlassungserklärung ohne Rechtsbeistand

Die Risiken aus dem Umgang mit Abmahnungen sind allerdings meist ziemlich groß, zumal die vielleicht lieb und nachgebend gemeinte Unterschrift unter eine "Unterlassungserklärung" weitreichende Folgen haben kann.
Die Devise könnte lauten: "Ohne rechtlichen Beistand (Verbraucherberatung, Rechtsanwalt) besser gar keine Unterlassungserklärung", aber oft ist die Sache durch Nichtstun nicht aus der Welt, schon öfter nicht, wenn man im Unrecht ist.
Fühlt man sich im Recht, wäre auch das keine Veranlassung zum Verzicht auf einen Rechtsbeistand, denn wer mit missbräuchlichen Abmahnungen "angreift", muss dann auch die Kosten tragen, die jemandem durch anwaltliche Verteidigung entstehen.

Die Wahl des richtigen Anwalts

Der Gang zum Anwalt sichert aber nur dann die Richtigkeit, wenn er die Rechtslage auch zutreffend erkennt. Wer sich aber nur "auf die eigenen Interessen konzentriert", kommt zu falschen Vorentscheidungen und läuft Gefahr, sich auch anwaltlich falsch beraten zu lassen, denn es bringt nun mal überhaupt nichts, wenn der Anwalt die Sache so sieht, wie man möchte, wenn es der Richter anders sehen kann oder anders sehen muss.

Das ist keine Kritik an unserer Kanzlei, mit der wir absolut zufrieden sind. Sonst wären wir bei einer anderen. Und gut an ihr ist eben, dass sie uns nicht selten die von uns übersehenen Interessen der Gegenseite aufzeigt.

Bei der Anwaltswahl kommt nicht darauf an, dass sie die "größte am Ort" ist oder die spektakulärsten Prozesse gewann, sondern darauf, dass sie zu ihren Mandanten und ihr der Fall in der Größenordnung und zeitlich passt.

Das lässt sich aus Mandantensicht oftmals schwer beurteilen, aber wiederum besser, je mehr man sich selbst mit dem Fall befasst und die anwaltliche Vertretung nicht zu inhaltlichem Unfug anstiftet, sondern sie vor allem für die prozessrechtlichen Dinge in Anspruch nimmt.

Streitkosten erfragen

Wer das Geld nicht im Überfluss hat, sollte ruhig vorab den Anwalt nach den entstehenden Kosten fragen, was vielfach nicht gemacht wird, weil es "so peinlich" ist. - Genau deshalb sollte man fragen.

Zunächst nach den Kosten des augenblicklichen Beratungsgesprächs fragen, dann nach den Kosten der weiteren Maßnahmen, auch der gegnerischen Maßnahmen und des Gerichts.

Dass die Kosten vom Aufwand abhängen, ist ohnehin klar, reicht als Antwort nicht, denn jeder (halbwegs erfahrene und nette) Anwalt weiß, in welchen Rahmen sich die Kostengrößen halten und sagt es dann auch seinem Mandanten nicht erst mit der Post.

Auszug aus >> Domainstreit um Gattungsbegriff  20090629

Thema >> Abmahnindustrie

Forderungen >> Abmahnmissbrauch und Forderungen an den Gesetzgeber

allg. Abmahnung