AtomwaffensperrvertragDesinformation
Kritik
Der Eintrag zum Atomwaffensperrvertrag im Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung ist falsch, weil er dieses Abkommen auf die Nichtweiterverbreitung reduziert und insbesondere die Verpflichtung der Atommächte auf die vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffenarsenale ausblendet. Überdies ist die zeitliche Abfolge falsch beschrieben. Überdies müsste dieser überragend wichtige Abrüstungsvertrag im Wortlaut dokumentiert, zumindest verlinkt sein.
Der BpB-Lexikoneintrag sollte in folgender Weise korrigiert werden:
Atomwaffensperrvertrag Kurzbezeichnung für den Vertrag über die Nichtverbreitung von
Atomwaffen, die Verpflichtung der Atomwaffenmächte zur vollständigen
Abrüstung ihrer Atomwaffenarsenale und zur Kooperation der zivilen
Nukleartechnologienutzung. Erstunterzeichner waren im Jahr 1968 die drei
Atommächte USA, GB und UdSSR. Bis zum Inkrafttreten im Jahr 1970
schlossen sich weitere Staaten an, darunter die Bundesrepublik Deutschland
am 28.11.1969. Aktuell hat das Abkommen etwa 190 Unterzeichnerstaaten.
Nordkorea kündigte das Abkommen im Jahr 2003. Die Atomwaffenmächte Indien, Pakistan,
Israel verweigern die Unterzeichnung. |
Lieber Gropaga,
"Abrüstung" und "vollständige Abrüstung" sind grundverschiedene Zielverpflichtungen: ob bloße Reduktion oder gänzliche Verbannung, wie weiter unten im Seitentext zutreffend ausgeführt wird.
Das Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung reduziert den Atomwaffensperrvertrag sogar auf die bloße Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen. Genau diese Reduktion entspricht dem überwiegenden und eben falschen Wissensstand breiter Teile der Öffentlichkeit (einschließlich unserer Parlamentarier).
Auch bei der BpB werde ich das heute reklamieren. Hoffentlich tut man es dort nicht als "Unsinn" ab, denn wenn etwas unsinnig ist, dann sind es Verträge, die nicht eingehalten werden.
MfG Markus S. Rabanus 20140410
Ständig wechselnde Urls auch auf offiziellen Seiten erschweren uns die
Informationsarbeit, denn wir können nicht fortlaufend kontrollieren, ob die
Links noch richtig sind.
Darum fragen wir beim Auswärtigen Amt jetzt an, ob wir das Pdf-Dokument auf
unsere Webseite übernehmen dürfen.
Neue URL http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/349442/publicationFile/4149/NVV.pdf (Stand 10.04.2014)
zuverlässigere Quelle >> http://www.atomwaffena-z.info/fileadmin/user_upload/pdf/NPT-Vertrag.pdf (Stand 10.04.2014)
Thema >> Atomwaffensperrvertrag
Titelseite >> Atomwaffenverbot