Atomwaffensperrvertragsverstöße mit U-Booten
Da Indien, Israel und Pakistan zu denjenigen Atomwaffenstaaten gehören, die dem Atomwaffensperrvertrag nicht beigetreten sind, dürfen diese Staaten nicht mit U-Booten beliefert werden, von denen Atomwaffen gestartet werden können.
Markus Rabanus20120908 aktualisiert 20190312 FORUM