Bauland-Irrtum

Sollten Sie sich hinsichtlich der Bebaubarkeit eines gekauften Grundstücks geirrt haben, so prüfen und nutzen Sie nach Kenntniserlangung unverzüglich die Anfechtungsmöglichkeiten und/oder Schadensersatz. 

Sachverhaltsaufarbeitung

Können Sie erklären und nachweisen, wie es zu solchem Irrtum kam?  JA / NEIN

1. Wurde "Bauland" inseriert?  JA / NEIN

2. War Bauland zwischen Ihnen und dem Verkäufer als kaufentscheidend thematisiert?  JA / NEIN

3. Gab es Makler, die das Grundstück als "Bauland" zusicherten?  JA / NEIN

4. War dem Notariat Ihre Bau-Absicht bekannt?  JA / NEIN

5. Gibt es Zeugen für Gespräche und Verhandlungen?  JA / NEIN

6. Entspricht der Kaufpreis ortsüblichen Baulandpreisen?  JA / NEIN 

7. Liegt der Kaufpreis erheblich unter den ortsüblichen Baulandpreisen?  JA / NEIN

8. Und wie hoch war der Kaufpreis pro Quadratmeter?   ..........   € pro Quadratmeter

9. Wann wurde der Kaufvertrag geschlossen? Datum: ...........................

10. Wann entdeckten Sie den Irrtum oder sogar die Täuschung ?  Datum: ...........................

11. Auf welche Weise erfuhren Sie von der Unbebaubarkeit oder unzureichenden Bebaubarkeit? 

12. Liegt Ihnen mehr an a) Rückabwicklung und Schadensersatz oder b) mehr Kaufpreisminderung?  a) oder b) 

Welche der vorstehenden Fragen können Sie unter Vorlage von Dokumenten oder Zeugen beweisen? 
z.B. Inserate, Schriftverkehr, Kaufvertrag, .... 

Empfehlung

Zwecks Fristwahrung wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an eine Anwaltskanzlei.

Um verlässliche Auskünfte zu erhalten, bringen Sie bitte Ihre schriftlichen Antworten und alle Dokumente zu den obigen Fragen mit. 

Auch Ihre weiteren Fragen schriftlich mitbringen, denn erfahrungsgemäß sind Mandanten im Beratungsgespräch zu aufgeregt, um die richtigen Fragen zu stellen und aus den anwaltlichen Auskünften vernünftige Schlussfolgerungen zu ziehen.

Vorbereitet in Termine zu gehen, verbessert oft auch die anwaltliche Beratung. 

Desgleichen Effekt, falls es die Fristen zulassen, wenn Sie vorab nur Beratung wünschen und sich die Entscheidung zur Beauftragung für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten, um genauer zu überlegen, wie Sie mit den Auskünften umgehen.

Solange es um Beratung und außergerichtliche Klärungsversuche geht, klären Sie bitte vorab den Stundensatz für solches Beratungsgespräch und sodann auch die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko eines streitigen Verfahrens. - All solche Fragen vorher auf einem Zettel notieren, auf dem Sie dann auch die Antworten vermerken.

Je nach Ihren eigenen Antworten auf die obigen Fragen sollte die Haftung aller Beteiligten geprüft werden, z.B. Verkäufer, Makler, aber auch der gesetzlich zur Neutralität verpflichtete Notar. 

An alle in Betracht kommenden Sünder müsste dann je nach Sachlage, Fristen und Interesse ein Schreiben bspw. folgenden Inhalts: 

Sehr geehrte ...., 

die Auskunft der Behörde zur Bebaubarkeit des Grundstücks ....... war leider negativ. 
Sollten meine Bemühungen um amtliche Zusagen fruchtlos sein, müssten wir über die Folgen unseres Kaufvertrags verhandeln.
Da ich noch guter Hoffnung bin, dass die von uns beiden vorausgesetzte Geschäftsgrundlage begründet war, ersuche ich Sie um schriftlichen Verzicht der Verfristungseinrede, da ich anderenfalls vorsichtshalber unmittelbar die Rückabwicklung und Schadensersatz auf den Rechtsweg bringen müsste. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 

...........................................

Wie auch immer, falls Sie sich irrten oder getäuscht sehen, holen Sie rasch anwaltlichen Rat ein, denn als bloße Vermögensverwaltung dürfen wir rechtlich NICHT beratend tätig werden, es sei denn in sogenannt "auch-eigener-Sache".

Markus S. Rabanus  2018-09-26

 

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