Bedingungslose Kapitulation

Das Bestehen auf "Bedingungslose Kapitulation", wonach Kriegssieger den Kriegsverlierern die Kriegsfolgen verhandlungslos diktieren, kann gerechtfertigt sein, aber nicht aus bloßem "Recht des Stärkeren", denn wahres Recht findet sich schlecht aus dem militärischen Kräftevergleich, sondern - auf die allgemeinste Formel des Rechts gebracht - unter Berücksichtigung der Goldenen Regel, die besagt, man mute niemandem zu, was einem selbst unzumutbar wäre. 

Rechtswidrig nach hier vertretener Auffassung ist die Forderung nach "Bedingungsloser Kapitulation" dann, 
- wenn sie seitens eines Aggressors oder Mitschuldigen erfolgt, 
- wenn sie aus unabhängiger Perspektive grundfalsch oder unverhältnismäßige Strafe wäre, 
- wenn sie den Krieg unnötig verlängert, weil bereits Verhandlungsbereitschaft bestünde.
- Bitte ergänzen - 

Aus zuvorigen Kriterien lassen sich Umkehrschlüsse ziehe, wann und wie "Bedingungslose Kapitulation" gefordert werden kann. 
Zusätzlich dann, .... - Bitte ergänzen - 

Markus S. Rabanus 20150808 / 201708

 

 

Friedensforschung   Bedingung   Kapitulation   Siegerjustiz

Dialog-Lexikon    Zuletzt

>> UNO-Pazifismus

www.Friedensforschung.de
powered by
www.Initiative-Dialog.de

Der Verstand muss schärfer sein als alle Munition.