Bedingungslose Kapitulation
Das Bestehen auf "Bedingungslose Kapitulation", wonach Kriegssieger den Kriegsverlierern die Kriegsfolgen verhandlungslos diktieren, kann gerechtfertigt sein, aber nicht aus bloßem "Recht des Stärkeren", denn wahres Recht findet sich schlecht aus dem militärischen Kräftevergleich, sondern - auf die allgemeinste Formel des Rechts gebracht - unter Berücksichtigung der Goldenen Regel, die besagt, man mute niemandem zu, was einem selbst unzumutbar wäre.
Rechtswidrig nach hier vertretener Auffassung ist
die Forderung nach "Bedingungsloser Kapitulation" dann,
- wenn sie seitens eines Aggressors oder Mitschuldigen erfolgt,
- wenn sie aus unabhängiger Perspektive grundfalsch oder unverhältnismäßige
Strafe wäre,
- wenn sie den Krieg unnötig verlängert, weil bereits Verhandlungsbereitschaft
bestünde.
- Bitte ergänzen -
Aus zuvorigen Kriterien lassen sich Umkehrschlüsse ziehe, wann und wie
"Bedingungslose Kapitulation" gefordert werden kann.
Zusätzlich dann, .... - Bitte ergänzen -
Markus S. Rabanus 20150808 / 201708
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