CSU-Affront gegen Religionsfreiheit und Bundesverfassungsgericht 13. März 2015
Quelle: www.facebook.com/CSU
CSU auf PEGIDA-Abwegen
CSU (Christlich-Soziale
Union) 13.03.2015: "Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen untersagt. Wir werden das Urteil und seine Konsequenzen genau prüfen. In jedem Fall werden wir in Bayern alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen,
damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert
bleibt."
Markus S. Rabanus 16.03.2015: ++++ "PRIVILEGIERT" ????
++++
"Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: "Niemand darf wegen ... seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
>>> Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts v. 27.01.2015
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