Einarbeitungszeit
in der arbeitsrechtlichen Diskussion


Die Einarbeitungszeit in unserem Verwaltungsunternehmen dauerte durchschnittlich etwa drei Monate. 

Einarbeitungszeit bedeutet: Überblick und Handling aller auf den Arbeitsplatz anfallenden Tätigkeiten. 

Die Einarbeitung gelang nicht, wenn der Probebeschäftigte keine ausreichende Bildung mitbrachte. So fehlte es häufig (auch bei Abiturienten) an genügenden Rechtschreibkenntnissen, Mathematik, logischem Denken, Umgangsformen und Disziplin.


msr200511       >> Probezeit