Probezeit in der arbeitsrechtlichen Diskussion

Die Probezeit im eigentlichen Sinn ist zum großen Teil Einarbeitungszeit, kann jedoch auch kürzer sein, je anspruchsvoller die Tätigkeit ist. 

Schon in der Einarbeitungszeit lässt sich abschätzen, ob sich ein Beschäftigungsverhältnis bewähren wird.

Zu solcher Abschätzung genügt bloße Menschenkenntnis nicht, zumal jeder Mensch im Wandel ist.

Die Probezeit des gegenwärtigen Arbeitsrechts beträgt sechs Monate. Unionsparteien und SPD beraten in ihren Koalitionsgesprächen eine Verlängerung der Probezeit auf zwei Jahre, um den Kündigungsschutz aufzuweichen.

Ich halte das für Unfug, denn mit "Probezeit" hat solch eine Regelung überhaupt nichts mehr zu tun, sondern ist Flickschusterei mit falschen Begriffen bzw. falschen Instrumentarien.

Für den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz gibt es überhaupt nur dann eine soziale Rechtfertigung, wenn er nicht dadurch leerläuft, dass er wirtschaftlichen Anforderungen entgegensteht. 
Letztere sind nicht nur einem gemeinsamen Wandel unterworfen, sondern nach Branchen in erheblich unterschiedlichem Ausmaß, so dass allgemeine Kündigungsvorschriften sehr zurückhaltend sein müssen. 

Überlegungswert ist, ob Kündigungsfristen in eine Relation zur die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses gebracht werden sollten: "Wer lange für ein Unternehmen arbeitete, dem soll das Unternehmen auch längeren Kündigungsschutz gewähren."

Aber die Folge davon wäre zumindest in vielen Branchen mit unqualifizierterer Arbeit, dass solche Betriebe die Nase vorn hätten, die ihre Belegschaft häufiger austauschen, was zu Tricksereien in Firmenkonstruktionen verführt.

Fazit: Mir der Problematik liberaler Verhältnisse bewusst, sollten Kündigungsrechte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern individuell ausgehandelt werden dürfen, was allerdings voraussetzt, dass Arbeitszeitenregelungen zur wesentlichen Größe des Arbeitsrechts werden. 

msr200511

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