EnergieeinsparVO
Energiepolitik << TabletPC-optimiert >> Energielexikon

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz[1] (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG)[2] wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.

Quelle, aktueller und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung 

 

Smart Home

Energiesparen   Energieausweis  Energierecht  Energie    Immo-ABC    Umweltlexikon