Erbschaftssteuern

Je mehr der Staat über seine Verhältnisse lebt, desto mehr treibt er nicht nur die Steuern in die Höhe und macht Schulden, womit er sich an Gegenwart und Zukunft versündigt, sondern obendrein wächst die Neigung, auch jene zu beerben, die nicht über ihre Verhältnisse leben und ihren Kindern Erbe überlassen.

So vergreift sich der Staat gleich mehrfach an den nachkommenden Generationen und demotiviert die elterliche Fürsorge für die Nachkommen.

Niemand soll so tun, als treibe er familienfreundliche oder kinderfreundliche Politik, wer im Heute fortgesetzt über die Verhältnisse lebt, als müsse niemand die Schulden bezahlen.

Niemand soll so tun, als seien Erbschaftssteuern dazu da, Gerechtigkeit zu schaffen, denn wer Gerechtigkeit will, bestraft nicht diejenigen, die Vermögen haben und vererben anstatt es selbst auszugeben. 

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Wer meint, dass Vermögen unrechtmäßige Höhe hat, behauptet entweder, dass es gestohlen sei und soll es beweisen oder aber behauptet, dass die Steuern in der Vermögensentstehung zu gering gewesen seien, aber dann soll er das ändern, damit jeder sehen kann, was der Staat für seinen Anteil hält - und schwindelt, sobald er von Gerechtigkeit spricht, aber verdientes Vermögen und verfügtes Erbe antastet.

Stand: 2004
  
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs 
bis einschließlich 

I
Ehegatten, Kinder, Enkel, Stiefkinder, Stiefenkel
Eltern, Großeltern bei Tod
II
 Eltern + Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
III
alle übrigen Erwerber
52.000 € 7 % 12 % 17 %
256.000 € 11 % 17 % 23 %
512.000 € 15 % 22 % 29 %
5.113.000 € 19 % 27 % 35 %
12.783.000 € 23 % 32 % 41 %
25.565.000 € 27 % 37 % 47 %
über 25.565.000 € 30 % 40 % 50 %

Was ist mit den Erbschaftssteuern zwischen Nichtverwandten?  Steuerklasse III

Den massivsten Eingriff ins Erbrecht erlaubt sich der Staat in all jenen Fällen, in denen der Erblasser jemanden erben lässt, mit dem er nicht verwandt ist. Wäre das noch verständlich in Fällen, in denen durch Erbüberlassung an Freunde das Erbrecht gesetzlicher Erben geschmälert würde, so wird es absurd, wenn der Erblasser keine gesetzlichen Erben hat, wohl aber Freunde, denen er sich verpflichtet fühlt. Und diese Fallgestaltung ist längst keine Ausnahme mehr. 

DISKUSSION


Literatur-Tipps 

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