Erbschaftssteuern

Die Erbschaftssteuer ist die Vermögenssteuer im Todesfall.

Je mehr der Staat über seine Verhältnisse lebt, desto mehr neigt er dazu, auch jene zu beerben zu wollen, die nicht über ihre Verhältnisse leben und ihren Kindern Erbe überlassen, oft mit der Folge, dass ein Besitz zur Begleichung der Erbschaftssteuer schnell, also unter Wert verkauft werden muss.

Ob ein Erbe klein, groß oder zu groß ist, fragt sich, wie es dazu kam: 

- War jemand zu sparsam, dann geht das die Politik nichts an, so dass sie das Erbe gar nicht besteuern dürfte. 

- War jemand war Steuerhinterzieher, dann wäre das zu beweisen, das Erbe über die Steuerschuld hinaus zu belasten oder gar gänzlich einzuziehen. 

- Oder es war einfach die Einkommenssteuer zu niedrig, so dass sich ansammeln konnte, was sich gar nicht ansammeln durfte, dann müsste die Einkommenssteuer angehoben werden, dass Schluss mit übermäßiger Sparfähigkeit ist.

Niemand soll so tun, als seien Erbschaftssteuern dazu da, Gerechtigkeit zu schaffen, denn wer Gerechtigkeit will, bestraft nicht diejenigen, die Vermögen haben und vererben anstatt es für sich selbst auszugeben. 

Wer meint, dass Vermögen unrechtmäßige Höhe habe, behauptet entweder, dass es gestohlen sei und soll es beweisen oder aber behauptet, dass die Steuern in der Vermögensentstehung zu gering gewesen seien, aber dann soll er das ändern, damit jeder sehen kann, was der Staat für seinen Anteil hält - und schwindelt, sobald er von Gerechtigkeit spricht, aber verdientes Vermögen und verfügtes Erbe antastet.

Stand: 2004
  
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs 
bis einschließlich 

I
Ehegatten, Kinder, Enkel, Stiefkinder, Stiefenkel
Eltern, Großeltern bei Tod
II
 Eltern + Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
III
alle übrigen Erwerber
52.000 € 7 % 12 % 17 %
256.000 € 11 % 17 % 23 %
512.000 € 15 % 22 % 29 %
5.113.000 € 19 % 27 % 35 %
12.783.000 € 23 % 32 % 41 %
25.565.000 € 27 % 37 % 47 %
über 25.565.000 € 30 % 40 % 50 %

Was ist mit den Erbschaftssteuern zwischen Nichtverwandten?  Steuerklasse III

Dass wir im Zeitalter der Patchwork-Gesellschaft miteinander verwandt sein müssen, um effektiv vererben zu können, stattdessen den Staat beschenken sollen, ist ungeheuerlich rückständig und eine massive Einmischung in die persönliche Lebensgestaltung, ein massiver Eingriff ins Erbrecht.

Desgleichen die unzureichenden Möglichkeiten, Verwandte vom Erbe auszuschließen, die dem Erblasser erbunnötig oder erbunwürdig erscheinen, für den es keinen Grund gab, auf persönlichen Konsum zu verzichten, wohl aber für nichtverwandte Erbwürdige und Bedürftige. 
Möglicherweise fühlen sich unsere Gesetzesmacher von ihren Eltern "betrogen" und spielen sich mit solchen Regeln als "Rächer der Enterbten" auf.

>> DISKUSSION

>> Erbschleicher, z.B. die christlichen Kirchen

>> BVerfG zum Erbschaftssteuerrecht

 Erbschaftssteuer20150806   Erbstchaftssteuer20150804   Erbschaftssteuer20141217


Literatur-Tipps 

  Erbrecht    Steuerpolitik    Rechtslexikon   Dialog-Lexikon  

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