Erbschaftssteuern
Die Erbschaftssteuer ist die Vermögenssteuer im Todesfall.
Je mehr der Staat über seine Verhältnisse lebt, desto mehr neigt er dazu, auch jene zu beerben zu wollen, die nicht über ihre Verhältnisse leben und ihren Kindern Erbe überlassen, oft mit der Folge, dass ein Besitz zur Begleichung der Erbschaftssteuer schnell, also unter Wert verkauft werden muss.
Ob ein Erbe
klein, groß oder zu groß ist, fragt sich, wie es dazu kam:
- War jemand zu sparsam, dann geht das die Politik nichts an, so dass sie das
Erbe gar nicht besteuern dürfte.
- War jemand war Steuerhinterzieher, dann wäre das zu beweisen, das Erbe über die Steuerschuld hinaus zu belasten oder gar gänzlich einzuziehen.
- Oder es war einfach die Einkommenssteuer zu niedrig, so dass sich ansammeln konnte, was sich gar nicht ansammeln durfte, dann müsste die Einkommenssteuer angehoben werden, dass Schluss mit übermäßiger Sparfähigkeit ist.
Niemand soll so tun, als seien Erbschaftssteuern dazu da, Gerechtigkeit zu schaffen, denn wer Gerechtigkeit will, bestraft nicht diejenigen, die Vermögen haben und vererben anstatt es für sich selbst auszugeben.
Wer meint, dass Vermögen unrechtmäßige Höhe habe, behauptet entweder, dass es gestohlen sei und soll es beweisen oder aber behauptet, dass die Steuern in der Vermögensentstehung zu gering gewesen seien, aber dann soll er das ändern, damit jeder sehen kann, was der Staat für seinen Anteil hält - und schwindelt, sobald er von Gerechtigkeit spricht, aber verdientes Vermögen und verfügtes Erbe antastet.
Stand: 2004 |
I Ehegatten, Kinder, Enkel, Stiefkinder, Stiefenkel Eltern, Großeltern bei Tod |
II Eltern + Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten |
III alle übrigen Erwerber |
52.000 € | 7 % | 12 % | 17 % |
256.000 € | 11 % | 17 % | 23 % |
512.000 € | 15 % | 22 % | 29 % |
5.113.000 € | 19 % | 27 % | 35 % |
12.783.000 € | 23 % | 32 % | 41 % |
25.565.000 € | 27 % | 37 % | 47 % |
über 25.565.000 € | 30 % | 40 % | 50 % |
Was ist mit den Erbschaftssteuern zwischen Nichtverwandten? Steuerklasse III
Dass wir im Zeitalter der
Patchwork-Gesellschaft miteinander verwandt sein müssen, um effektiv vererben
zu können, stattdessen den Staat beschenken sollen, ist ungeheuerlich
rückständig und eine massive Einmischung in die persönliche
Lebensgestaltung, ein massiver Eingriff ins Erbrecht.
Desgleichen die unzureichenden Möglichkeiten, Verwandte vom Erbe
auszuschließen, die dem Erblasser erbunnötig oder erbunwürdig erscheinen,
für den es keinen Grund gab, auf persönlichen Konsum zu verzichten, wohl
aber für nichtverwandte Erbwürdige und Bedürftige.
Möglicherweise fühlen sich unsere Gesetzesmacher von ihren Eltern
"betrogen" und spielen sich mit solchen Regeln als "Rächer
der Enterbten" auf.
>> DISKUSSION
>> Erbschleicher, z.B. die christlichen Kirchen
>> BVerfG zum Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftssteuer20150806 Erbstchaftssteuer20150804 Erbschaftssteuer20141217
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