Fahndung     GEFÄHRLICH >>

LEIDER wechselt das BKA fortdauernd die URL, auf denen sie öffentlich nach Straftätern fahndet. Das ist nicht nur programmiertechnische, sondern auch fahndungstechnische Stümperei.

Der Staat soll gewissenhaft entscheiden, in welchen Fällen er die Öffentlichkeit zu Fahndungszwecken einbezieht oder nicht, aber wenn er sich für die öffentliche Fahndung entscheidet, dann sollte er es auch so tun, dass sie funktioniert. 

Aktuell (März 2013) lautet die Fahndungs-URL des BKA
>> http://www.bka.de/nn_205924/DE/Fahndungen/fahndungen__node.html?__nnn=true 

Früher lautete sie etwas besser
>> http://www.bka.de/fahndung/navfahndung.html 

Zwei Forderungen:

1. Vernüftigerweise müsste die URL des BKA lauten >> www.bka.de/fahndung 
und müsste sodann auf die jeweils aktuelle Fahndungsliste weiterleiten.

2. Auch die Länderpolizeien sollten ihre öffentlichen Fahndungen auf der BKA-Liste präsentieren, die mit entsprechenden Sortierungen wiederum Bürgernähe herstellen sollte, z.B. per Postleitzahl.

redaktion20130325         


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