von Jaafar N.
am 10.Mar.2002 21:33
Die Unterdrückung der Frau im Verlaufe der Geschichte
Die Geschichte der Rechte der Frauen weist zu vorislamischer Zeit in
allen Teilen der Welt zwei besonders charakteristische Epochen auf :
a.Die Epoche der Barbarei und des Götzentums, in der die Frau in
keinster Weise als "Mensch" verstanden mit äußerster Rohheit
behandelt und der Kategorie "Sklaven oder Last und Nutztiere"
zugeordnet wurde, geeignet zum An- und Verkauf. Der Mann war berechtigt,
seine Frau zu verkaufen, auszuleihen, zu vermieten, oder zu verschenken
und sie unter dem geringfügigsten Vorwand an einen Baum zu binden und
auszupeitschen. Die schwierigsten und härtesten Arbeiten wurden der
Frau aufgelastet, deren einziger, erlösender Ausweg aus dieser
erbarmungswürdigen Situation in ihrem Selbstmord bestand.
b.Die Epoche der griechischen, ägyptischen, römischen und persischen
Kulturen, welche unter dem Einfluss monotheistischer Religionen und
hoher Gedanken bestimmter, reformistischer Kreise entstanden. In dieser
Zeit wurde die Frau bezüglich ihrer "Materialität" und
Person -mehr oder weniger als zur Klasse der Menschen gehörend und nach
und nach auch als am Leben des Mannes beteiligt verstanden, jedoch
geistig und gesellschaftlich gesehen fand sie noch immer keinerlei
Anerkennung. Rechtsfähigkeit wurde ihr nicht zugesprochen und sie war
absolut dem willen des Mannes unterworfen.
Die Unterdrückung der Frau in Griechenland des Altertums:
In den meisten, alten Kulturen, wie denen Griechenlands und des römischen
Imperiums, besaß die Frau weder Rechtsfähigkeit noch war sie
gesellschaftlich anerkannt. Sie zählte als Handelsware und wurde auf
den Märkten - zum Kauf und Verkauf - feilgehalten. Der Gatte besaß das
Recht, seine Frau einem jeden, der ihm genehm war, auszuleihen oder an
seine Freunde zu verschenken.
Später diente die Frau mehr mal "Gebär- und
Befriedigungsobjekt" sinnlicher Gelüste, wurde jedoch keinesfalls
als "Lebensgefährtin" verstanden, da man sie nicht im Besitze
der vollkommenen menschlichen Fähigkeiten verstand.
Zudem vertraten die Philosophen jener Zeit überwiegend die Überzeugung,
dass die Frau nicht über eine ewige, menschliche Seele verfüge und
deswegen nach dem Tode des Mannes nicht das Recht habe, weiterleben zu dürfen.
Die Unterdrückung der Frau in Indien:
In den Gesetzen des alten Indiens stand geschrieben: "Cholera, Tod,
Hölle, Gift, Viper und Feuer sind besser als die Frau."
Starb im Indien jener Zeit der Gatte, so wurde die Gattin lebendig,
gemeinsam mit dem Leichnam ihres verstorbenen Mannes verbrannt.
Einem Brauch der alten, primitiven Stämme entsprach es, ihre Töchter
zu töten, da diese als Ursache alle Schmach verstanden wurden.
Die Unterdrückung der jüdischen Frau:
Die Frau galt in der jüdischen Familie wie in der römischen, zwar als
Teil der Familie, gehörte jedoch wie der Besitz, der Kornspeicher und
die Erträge zum väterlichen Erbgut. Frauen, Erträge, Kühe und Esel zählten
zur Familie gehörend.
Die Geburt eines Sohnes wurde festlich und in Freude begangen,
wohingegen die Geburt einer Tochter Anlass zu Trauer war.
Die Unterdrückung der christlichen Frau:
In italienischen und spanischen Kreisen gewann man seinerzeit nach
zahlreichen Studien die Überzeugung, dass von allen Frauen der Welt nur
Hazrate Maria (die Mutter Jesu) ein Mensch gewesen und im Besitze einer
ewigen Seele sei.
Die anderen Frauen verfügten nicht über menschliche Eigenschaften und
ihre Seele sei nicht unsterblich, sie seien halbmenschliche Wesen.
Die Unterdrückung der römischen Frau:
Entsprechend der Gesetze Roms überstieg die Herrschaft des Mannes über
die Frau ein jegliches Maß! Ein Familienvater konnte nicht allein aus
seinem Recht, seine Tochter in eine Ehe zu verkaufen, Gewinn ziehen,
sondern er war auch befugt, ihrem Leben zu jeder Zeit, die ihm
angebracht schien, ein Ende zu setzen! Nach der Heirat der Tochter ging
das väterliche Recht auf den Gatten, der gesetzlich in den
"Besitz" der Mutter seiner künftigen Kinder gelangt war, über.
Gemäß der römischen Rechts- Ordnung bestand offiziell und
rechtlicherseits verwandtschaftliche Bindung nur zwischen Männern. Die
Hinterlassenschaft des Vaters stand nur den Söhnen zu, die seine
rechtlich anerkannten Kinder waren.
Die Unterdrückung der Frau in Frankreich:
Im Jahre 586 n.Chr. wurden in einigen Städten Frankreichs - zur Prüfung
der Frage des "Mensch-Seins" der Frau- Seminare veranstaltet,
welche ergaben, dass die Frau zwar als ein Mensch zu bewerten, jedoch
lediglich zu dem Zwecke, dem Manne zu dienen, geschaffen worden sei.
Die Unterdrückung der Frau in England:
In England erließ König Henry der VIII. eine Verfügung, welche den
Frauen das Lesen der "Heiligen Schrift" untersagte.
Laut der englischen Gesetze in der Zeit um 1850, galten die Frauen nicht
als Bürger und besaßen keinerlei persönliche Rechte. Bis gegen Ende
des 19. Jahrhunderts wurden die Frauen Englands in die Kategorie törichter,
minderjähriger Personen eingestuft und hatten laut einer gesetzlichen
Verordnung, die in jener Zeit hinsichtlich des persönlichen Vermögens
beschlossen wurde, verheiratete Frauen keinen Besitzanspruch auf eigene
Einkünfte.
Die Unterdrückung der Frau in Australien:
In Australien wurden die Frauen wie "Haustiere" gehalten. Sie
wurden, in Zeiten der Dürre und Hungersnot, getötet und ihr Fleisch
verzehrt. Die Frauen waren nicht berechtigt, mit ihren Gatten gemeinsam
zu speisen. Sie hatten zu warten und durften erst dann, wenn der Mann
gegessen hatte und satt geworden, mit dessen Erlaubnis die Speisereste
essen.
In Australien galt die Überzeugung, dass die Frau als Dienerin des
Mannes geschaffen worden, diesem unterworfen sei, widerspruchslos zu
folgen habe und ihr keinerlei Selbständigkeit zustehe.
Auf der Insel "Haiti" existierte eine religiöse Gruppe namens
"A'ru'iss" deren Mitglieder nicht berechtigt waren, ihre
Kinder am Leben zu erhalten. Lediglich jeweils der erste Sohn der Oberhäupter
der Gemeinschaft blieb verschont, alle weiteren Söhne und sämtliche Töchter
wurden erstickt.
Die Unterdrückung der Frau in Arabien:
Die Unterdrückung der Frau in Arabien war bedauernswerter als in allen
anderen Teilen der Welt, da sie nicht einmal das Recht zum Leben besaß
und lebendig begraben wurde.
Niemals besaßen die Frauen Erbanspruch, jedoch zählten sie selbst zum
Erbgut des Mannes und wurden als solcher vererbt. Sie wurden, um Geld
durch sie einzutreiben, zur Unzucht und Prostitution ausgeliehen.
Der Islam bereinigte das Milieu Arabiens von all diesen grausamen Sitten
und Gebräuchen und wurde infolge seiner weltweiten Bewegung zum
Erretter der Frauen dieser Erde.
Einige Statistiken:
Japan
Im Jahre 1979 verließen 12 713 Hausfrauen, das heißt, täglich 35
Personen, auf Grund "familiärer Konflikte", "schlechten
Fernhaltens des Ehemannes" oder in "Selbstüberheblichkeit"
ihrer selbst, die eheliche Gemeinschaft.
Zudem lösten sich in diesem genannten Land eine hohe Anzahl von Frauen,
infolge freundschaftlicher Beziehungen zu anderen Männern, von Ehemann
und Kindern sowie um den Verpflichtungen zu entfliehen.
USA
Laut Mitteilung einer New Yorker Kommission, deren Tätigkeit darin
besteht Studien Über Männer und Frauen vorzunehmen, welche ihrem
Eheleben entfliehen, ergaben im Jahre 1952 durchgeführte
Untersuchungen, dass im genannten Zeitraum in den USA 70.000 Ehemänner
die Ehefrau verließen, wohingegen in 15 Fällen die Ehefrau der
fliehende Partner war. Ein amerikanischer Richter teilt mit, dass im
Jahre 1922 auf jede Eheschließung eine Scheidung oder Trennung kam, um
welche die Gerichte ersucht wurden. In den USA werden jährlich mehr als
1 Million Personen durch Scheidung voneinander getrennt.
In der Stadt "Baltimoore" gingen innerhalb eines Jahres mehr
als 100 Klagen zu dem Delikt "Unzucht mit Minderjährigen, weniger
als 12 Jahre alten Mädchen" ein.
Die Ziffer jener Frauen, welche gewerbliche Prostitution betreiben, beträgt
in den USA minimal 400.000 bis 500.000 und jährlich werden dort 4
Millionen unehelicher Kinder geboren.
England
Die englische Regierung begann als erste in Europa, die jährliche
Scheidungsquote ihres Landes statistisch festzustellen. im vergangenen
Jahre betrug die Scheidungsziffer 170.000, vor 2 Jahren 146.000. Laut
Statistik leben etwa 700.000 geschiedene Personen durch Sozialhilfen und
Unterstützungen seitens der Regierung, welche riesige Summen dafür
aufbringen müsste.
Eine andere Zählung gibt Auskunft darüber, dass von 12 englischen Mädchen
7 von Entführung und Vergewaltigung bedroht sind.
Ein von Londoner Krankenhäusern veröffentlichtes Magazin schrieb in
einem Leitartikel des Jahres 1975 : "trotz des hohen
Antibabypillen-Konsums wurden 86% aller Kinder unehelich geboren."
Im Jahre 1973 wurden 166.000 gesetzliche Schwangerschaftsunterbrechungen
durchgeführt, wobei dieses in 50% der Fälle, das heißt, in 83.000 Fällen,
unverheiratete Mütter betraf.
Die Unterdrückung der Frau in kommunistischen Ländern:
Da die kommunistischen Führer die Grundlage zur Existenzfähigkeit der
Gesellschaft in der Produktion lebensnotwendiger Erzeugnisse sehen, an
nichts anderem als an der Wirtschaft und an materiellen Werten
interessiert sind und Seele, Geist und Moral des Mannes und der Frau
sowie die Bedeutung der Familie unberücksichtigt lassen, betrachten sie
sämtliche ethischen Grundlagen familiärer Bindungen als Produkt der
Vorstellungswelt der Bourgeoisie und sind darum bemüht, die Frau ihrer
natürlichen Bestimmung zu entfremden und sie in den Dienst der
Wirtschaft und Produktion zu stellen.
In diesem Sinne erklären sie den 'privaten' Familienkreis als 'null und
nichtig', als unbedeutend und sagen: Wir stellen die Frauen an den
Arbeitsplatz und nutzen ihre Arbeitsproduktivität ebenso wie die des
Mannes. Ihre Kinder ziehen wir in Kinderheimen auf. Haben wir den Frauen
Arbeit gegeben und die Kinder in Horten großgezogen, so werden sich die
unberührten Mädchen ruhigen Gewissens der 'Liebe' zur Verfügung
stellen. Zur Lockerung und Auflösung der Familienbande wurde in der
Sowjetunion im Jahre 1926 ein Gesetz erlassen, welches eine Scheidung müheloser
ermöglichte als eine Eheschließung.
An dem Resultat der 'freien Ehe' und der Trennung der Mütter von ihren
Kindern wird das tiefe Unrecht und Verbrechen, dass den Frauen zugefügt
wurde, ersichtlich. Im Jahre 1964 standen in Ungarn
Schwangerschaftsunterbrechungen und Geburten in einem Verhältnis 14:10
und in Rumänien 13:1.
In der Sowjetunion betrug im Jahre 1935 das Scheidungs- und Eheschließungsverhältnis
35:100, Jedoch bewies letztlich die Erfahrung aus der Verordnung jener
verantwortlichen Sowjets, dass das Ausmaß der Scheidungen in Grenzen
gehalten und der Familienordnung Beachtung gezollt werden muss. Die
kommunistischen Führer ließen die -Frauen unter der Bezeichnung
'Befreiung der Frau aus der Sklaverei des Mannes - aus der Geborgenheit
des Familienlebens herauszerren, - hinein in Entbehrung, Trennung und in
die staatliche "Sklaverei" des Frondienstes in den Fabriken,
-unter der Parole:
"Kommt, wir wollen den Müttern die Bewältigung ihrer mütterlichen
Pflichten erleichtern, damit diese uns bei den Aufgaben in der
Gesellschaft und der Produktion behilflich sein können.
Selbstverständlich besteht aus islamischer Sicht kein Grund, der die
Frauen hindern würde, sich in ihrer freien Zeit mit sozialen Tätigkeiten
oder denen der Herstellung zu beschäftigen.
Jedoch, welche ihrer Tätigkeiten wäre wohl positiver als das Erziehen
einer tapferen Jugend- der kommenden Generation - der sie das Leben
schenkten, auch wenn einige, die sich als "Jünger Lenins'
bezeichnen, die "Arbeit in der Familie' als unwichtig verstehen.
Wer könnte wohl, außer der Mutter, den Kindern all die Liebe, Hingabe,
Aufopferung, Zärtlichkeit, Güte,- all das mütterliche Lächeln
schenken?!
Wer könnte die Jugend besser erziehen und formen als sie?! Weshalb
sollen der Frau die Aufgaben, für die sie geschaffen wurde, die ein
Teil ihrer Bestimmung und ihrer natürlichen Veranlagung sind, welche
sie mit Interesse und Liebe- im Sinne des Wohles der Gesellschaft- erfüllt,
entzogen werden, so dass sie gezwungen ist, ihre Kinder Pensionen
anzuvertrauen, um Arbeiten der Männer leisten zu können, - angesichts
der zudem hohen Arbeitslosigkeit in deren Reihen?!
Und ist, falls erwartet wird, eine Frau könne sowohl ihre mütterlichen
Pflichten und ihre Aufgaben als Gattin aufs beste erfüllen, als auch
gleichzeitig als gute Staatsbürgerin in den Fabriken produktive
Leistung erbringen, eine solche, alle Grenzen überschreitende
Vorstellung, als etwas anderes als Unrecht, Willkür, Erpressung und
Unterdrückung zu bezeichnen?
Ein gravierendes Problem, mit dem die sowjetische, kommunistische
Gesellschaft konfrontiert ist, stellt die hohe Scheidungsquote dar.
Zwei Eheschließungen stehen heute im Verhältnis zu einer Ehescheidung.
Im Jahre 1975 machte der Ärztekongress der Moskauer Universität die
Regierung auf die drohende Gefahr aufmerksam und riet ihr, unverzüglich
geeignete Maßnahmen gegen diese Gefahrensituation, das heißt die hohe
Scheidungsrate und das starke Geburtendefizit in Erwägung zu ziehen.
Neuerliche, in der Sowjetunion veröffentlichte Statistiken, lassen
erkennen, dass - im Gegensatz zu den kommunistischen Gebieten - in jenen
Landesteilen mit russisch-muslimischer Bevölkerung auf Grund des
islamischen Einflusses der Bedeutung der Familie sowie der
Dauerhaftigkeit familiärer Bindungen mehr Wert beigemessen wird und die
Eheschließungs- und Geburtenrate eine zunehmende Tendenz aufweist.
Und zwar in einem Masse, welches die Regierung der UDSSR in Unruhe und
Besorgnis versetzt, da sie befürchtet, dass bei einer derartigen
Entwicklung die muslimische Bevölkerung gegen Ende dieses Jahrhunderts
der kommunistischen zahlenmäßig überlegen sein und die Staatsführung
übernehmen könne, - insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache,
dass infolge des Sieges der islamischen Revolution im Iran die
islamische Bewegung in der Sowjetunion intensiver geworden ist.
Der Islam als Rettung der Frauen aller Welt:
Zu jener Zeit, in welcher der Islam erschien, wurde die Frau in allen
Teilen der Welt, wie in Arabien, aufs Schwerste unterjocht, unterdrückt
und entbehrte jeglichen Rechtes. Während in Europa und in anderen Ländern
die Frau als den Tieren und Dämonen zugehörig zählte, nicht als
'Mensch' anerkannt wurde, verkündete der Islam, dass die Frau eines
jener beiden Geschlechter sei, denen die Menschheit entstamme und worin
das Wohlwollen und die Gnade Gottes gegenüber den Menschen ersichtlich
werde. Dazu heißt es zu Beginn der Sure 4: "0 Ihr Menschen, fürchtet
Euren Herrn , der Euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat. Aus
diesem ersehnter ihm die Gefährten und aus beiden ließ er viele Männer
und Frauen sich vermehren."
Und im Gegensatz zu der Unwissenheit einiger Völker bezüglich der
Religiositäts- und Glaubenseignung der Frau, infolgedessen ihr das
Lesen der "Heiligen Schrift" untersagt wurde, bestimmte der
Islam, dass Frauen wie Männer für ihre guten Taten (durch Gott)
Belohnung fänden.
"Wer aber gute Werke tut, ob Mann oder Weib, und gläubig ist, der
soll ins Paradies gelangen. Ihm wird auch nicht in dem Masse eines
Dattelkernrillchens Unrecht geschehen!"
(Heiliger Qur’an, Sure 4, Vers 124)
In einer Zeit, in der die Frau in keinster Weise den Anspruch auf
Meinungsäußerung und Stimmrecht besaß, erkannte der Islam den Frauen
ein den Männern gleiches Stimmrecht sowie das Recht auf Leistung des
'Treueids' zu und der Prophet nahm, gemäß des Gebotes des Heiligen
Korans, ihren 'Treueid' an.
In einer Epoche, in der die Frauen so sehr verachtet und geschmäht
wurden, dass ihnen die Würde und Fähigkeit, sich gemeinsam mit den Männern
an sozialen Aufgaben beteiligen zu können, nicht zuerkannt waren, gebot
der Heilige Koran, dass sie sich - ebenso wie die Männer - sozial betätigen
sollten. Er sagt:
"Die gläubigen Frauen und die gläubigen Männer sind einer des
anderen Freund (und Helfer). Sie gebieten das Gute und verwehren das
Schlechte."
Und in einem anderen Vers des Heiligen Koran ist zu lesen:
"Die gleichen Rechte, die die Männer von den Frauen beanspruchen können,
haben diese an ihnen."
(Heiliger Qur'an, Sure 2, Vers 228)
Das heißt somit, in dem gleichen Masse, in dem die Frauen soziale
Verantwortung tragen, haben sie auch soziale Rechte. Und während ihr in
keinem Lande der Anspruch auf irgendeinen Besitz gestattet war, stimmte
der Islam einer wirtschaftlichen Selbständigkeit der Frau zu und
erkannte sie als Eigentümerin aller ihrer Einkünfte und als kreditfähig
an. So heißt es in der 4. Sure, Vers 32:
"Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst und
die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst."
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