Gebäudeversicherungen

Gebäudeversicherungen gehören zu den Betriebskostenfaktoren im Mietrecht und sind gegenüber den Mietern in der Betriebskostenabrechnung abzurechnen.

 

Das Haus brennt, die Rohre sind eingefroren und platzen, der Sturm löste Ziegel, ein Baum fällt auf das Nachbargrundstück, ...  

"Wer ein Haus hat, kann was erleben."  

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Wasserschaden und Mietzahlung

BeitragVerfasst: So 27. Dez 2009, 14:24
von redaktion
Hallo Gandalf,

"eine schöne Bescherung" - auch wir haben solch Schaden gerade im Verwaltungsbestand >> http://www.unsere.de/w17.htm und nur knapp zwei Wochen nach einem Gebäudebrand in einem Haus, mit dessen Sanierung ich in diesem Jahr acht Monate verbrachte >> http://unsere.de/feuer20091204.htm

Gebäude sind gewöhnlich auf zwei Arten versichert, die von den Mietern gewöhnlich über die Betriebskosten bezahlt werden:
1. Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung = Deckung für die Gebäudeschäden
2. Gebäudehaftpflichtversicherung = Deckung z.B. auch für Inventarschäden der Mieter, wenn den Vermieter Verschulden trifft.

Ob solche gewöhnlichen Verträge auch von Deinem Vermieter abgeschlossen wurden, kannst Du prüfen - und richtig durchlesen, welche Risiken auf welche Weise konkret versichert wurden. Und wichtig ist eben auch, wie/wodurch es konkret passierte.

Die Brand verursachende Mieterin stellte mir ebenfalls die Frage, ob sie weiterhin Miete zahlen müsse. Nun verzichte ich nicht einfach darauf, aber wenn sie die Miete einbehält, dann werde ich den Mietausfall zunächst als mitversicherten Schaden geltend machen. In vergangenen Schadensfällen bekam ich es durch. Es kommt halt auf den Vertrag und die Aktivität des Vermieters an. - Meine Feiertage sind durch die Schadensfälle etwas eingetrübt und werden auch wieder eine Menge kosten. Meine Mieter verstehen das gut, zumal ich ihnen im Zweifelsfall Tipps geben würde, womit man mir mehr Freude machen kann.

Ob Du einen Anwalt nehmen solltest, ist letztlich immer höchstpersönliche Entscheidung. Es würde Dich zumindest kaum jemand wegschicken, sondern allenfalls die Rechnung hinterher. Also vorher Fragestellung präzisieren, Kosten erfragen, wobei auch Beratungskostenhilfe in Betracht kommt, aber halt vorher erfragen, denn es kann sein, dass es Anwälten weniger stressig ist, ohne solche Anträge zu Rechnungen zu schreiben.

Aus Perspektive meines Personals: Wenn jemand einen Schaden anrichtet, dann einen Anwalt nimmt, ist er ein ... :-)

 Also nicht die menschliche Dimension vernachlässigen.

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