Gesetzesverschärfung ?

"Schärfste Gesetze für schwerste Straftaten" klingt plausibel, aber fordert eigentlich nur,
- wer die Schärfe der existierenden Gesetze nicht kennt oder verkennt,
- wer die Schärfe der Gesetze mit Schärfe der Strafurteile verwechselt, die häufig das gesetzliche Strafmaß nicht ausschöpfen, zumal das eben oft auch nicht erforderlich ist oder die Gefängnisse überfüllt würden,
- wer verkennt, dass die Abschreckung weniger von Strafart und vom Strafmaß als von effizienter Strafverfolgung abhängt,
- oder wer unmittelbar Geschädigter ist und deshalb zur Übertreibung von Vergeltung geneigt,
- oder durch Rigorosität die eigene Fach-Inkompetenz übertünchen will, was in der Politik häufig vorkommt.

Überdies scheidet die Forderung nach "schärfsten Strafen" aus, weil kaum ein Urteil fehlerfrei sein kann,
- zumal von der Qualität der Verteidigung abhängig bleibt,
- zumal harmlosere Dussel härter als talentiertere Selbstdarsteller bestraft werden, obgleich es umgekehrt richtiger wäre,
- zumal falsche Spuren gelegt sein können,
- zumal Zeugen irren und lügen können, ...

Aus solchen und weiteren Gründen lautet das eigentliche Ideal: "Schon weil jedes Urteil Fehlurteil sein kann, ist die mildeste Strafe, die ihren Zweck zu erreichen scheint, zugleich die gerechteste Strafe."

AUSNAHMEN
Schärfere Gesetze zwecks Abschreckung braucht es hingegen bei Steuerhinterziehung, Korruption, Rauschtaten und in der Straßenverkehrsordnung, also für unangebracht unterschätztes Schadensverhalten.

Markus Rabanus20110216         Rechtsforum


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