Gewohnheitsrecht

Prinzipien: Ein Gewohnheitsrecht sollte nur aus Gewohnheiten erwachsen, die davon Betroffenen zumutbar waren und von diesen über einen längeren Zeitraum geduldet wurden.

Markus S. Rabanus 20150226

 

 

siehe auch >> Völkergewohnheitsrecht   Kriegsgewohnheitsrecht

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