unfertige Seite: Globale Sicherheit |
Hallo Biber, Darüber hinaus ist mir bewusst, dass die Formulierung "Aufnahme in die Arabische Liga" problematisch ist: Es kann tatsächlich ungünstig sein, Dann müsste für eine solche Organisation ein anderer Name gefunden werden.
Es sollte nur vermieden werden, mit Begriffen wie "Naher Osten",
"Mittlerer Osten" europäische/westliche Begriffe zuzumuten,
denn dadurch würden unnötig historische (koloniale) Altlasten
involviert. Wichtig ist, dass wir (="die übrige Welt") den Streitbeteiligten in dieser Region zumuten, dass sie sämtlich in die Verantwortung genommen werden den Frieden zu organisieren, also auch organisatorisch abzusichern. Ich bin, wie vielleicht aus anderen Diskussionen bekannt, kein Freund herkömmlicher Sicherheitspolitik, die ihr Hauptinstrument in möglichst starken Militärallianzen entwickelt und im Blockdenken und gegenseitiger Abschreckung die Konfliktvermeidung anstrebt, denn solche Allianzen neigen zum gegenseitigen Misstrauen, zum Wettrüsten, zum Versagen. Ich bin ein Freund des in Art.24 Abs.2 Grundgesetz niedergelegten Gedankens, wonach ein Sicherheitssystem nicht nur "kollektiv", sondern auch "gegenseitig" organisiert sein müsse. Der Unterschied bzw. die Ergänzung um das Moment der Gegenseitigkeit bedeutet, dass supranationale (optimal: globale) Organisation anzustreben ist, also unter Einbeziehung potentieller Feindstaaten. In der Konsequenz daraus müssten nationale Kommandostrukturen gemeinsamen Strukturen untergeordnet werden. Eventuelle Streitigkeiten müssten auf den zu entwickelnden (ebenfalls gemeinsamen) Rechtsweg verwiesen werden, um dann gemeinsame Durchsetzung zu erfahren. Zur Kompensation dieses (neuen) Gewaltmonopols in gemeinsamer Regie sollten dann m.E. die Kriegsdienstverweigerungsrechte erweitert werden. Aber auch das ist noch nicht abschließend untersucht, inwieweit ein Kriegsteilnahmeweigerungsrecht Staaten insgesamt zugestanden werden sollte. Ansätze zu all diesen Überlegungen gibt es jedenfalls schon im geltenden Völkerrecht, brauchen also nicht erst erfunden zu werden, sondern brauchen lediglich Weiterentwicklung. Beispielsweise lässt sich ein nationales Kriegsteilnahmeweigerungsrecht logisch aus dem Empfehlungscharakter von UN-Entscheidungen zur Teilnahme an UN-Zwangsmaßnahmen in Konflikt ableiten usw.usf. Wäre der Mensch in seiner kulturellen Weiterentwicklung so leidenschaftslos
wie die "nationalen" Politiker in der Entwicklung des Völkerrechts,
müssten wir wohl noch in Höhlen wohnen. - Wenn wir die
"Globalpolitiker" nicht auf gemeingültiges Recht verpflichten, dann
werden sie mehr und mehr Menschen in die Höhlen zurückbomben. |