Gute Dienste
Als "Gute Dienste" werden
diplomatische Leistungen eines neutralen Drittlandes oder einer neutralen
Institution bezeichnet, die der Schlichtung eines internationalen Konfliktes
dienen.
Beispiele: Ausloten von Kompromiss-Möglichkeiten, Überbringung und
Erläuterung von Botschaften, Gastgeber für Friedensgespräche, ...
"Gute Dienste" sollten angeboten werden und setzen folglich die Einwilligung möglichst aller streitenden Staaten voraus, um nicht als unberufene Einmischung aufgefasst zu werden.
Droht ein Konflikt militärisch zu eskalieren, sollten sich jedoch alle Staaten zu Vermittlung verpflichtet sehen - und im Falle des Scheiterns den Weltsicherheitrat auffordern, sich des Konflikts anzunehmen.
"Gute Dienste" als Pflicht von Drittstaaten kann sich aus Artikel 2 Absatz 3 UNO-Charta ableiten >> Friedenspflicht.
"Gute Dienste" im weiteren Sinne können auch humanitäre Hilfen umfassen.
Markus S. Rabanus 20170829
lexikalisch >> wikipedia.org/wiki/Gute_Dienste
>> Diplomatie
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