Herrschaft des Rechts
"Herrschaft des Rechts" besagt, dass die Herrschaft nicht auf Gewalt
beruhen darf, sondern auch die Gewalt dem Recht unterworfen ist.
linksextremistische Auffassung, das geltende
Recht sei das Recht der herrschenden Klassse.
Stichworte >> Rechtsherrschaft, Gesetzesvorbehalt,
Rechtsstaat Rechtsstaatsprinzip