Holocaust in Raten
mit aller Gemeinheit  und  in  aller Öffentlichkeit

31. Januar 1933 Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler
  Von nun an waren antisemitische Ausschreitungen Staatspolitik. Jeden Tag und ohne Rechtsschutz.
1. April 1933 Der Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte war der erste Höhepunkt staatlicher Gewalt gegen Juden, denn es wurden längst nicht nur Parolen wie "Deutsche, kauft nicht bei Juden" an Schaufenster geschmiert, sondern vielfach Geschäfte zerstört und die Menschen geschlagen. 
7. April 1933 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums:  "Nichtarier" und alle, die sich nicht "jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat einsetzen", werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen, so auch die Kommunisten und Sozialdemokraten. 

§ 3 
(1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Weitere Ausnahmen können der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachminister oder die obersten Landesbehörden für Beamte im Ausland zulassen.

§ 4
(1) Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes (§ 8) und entsprechende Hinterbliebenenversorgung. ...

15. September 1935 "Reichsbürgergesetz" 

§ 1
(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach dem Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.

§ 2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten bewiest, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe des Gesetze.

15. September 1935

"Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" KLICK

August 1938

Zwangsnamen-Verordnung

Oktober 1938 Kennzeichnungspflicht jüdischer Pässe mit einem "J"
18. Oktober 1938 "Abschiebung" von ca. 15.000 Juden nach Polen
9. November 1938 Reichspogromnacht

23. November 1939 Juden im von deutschen Truppen besetzten Polen wurden verpflichtet, den "Judenstern" auf die Kleidung zu nähen, um in der Öffentlichkeit als Juden erkannt, abgesondert und diskriminiert zu werden.
1. September 1941 Die Verpflichtung zum Judenstern-Aufnäher galt nun auch im Deutschen Reich.
>>  Mit Kriegsausweitung nahm die Verfolgung der Juden fortlaufend zu 
und mündete im systematischen Völkermord >> Holocaust
 

Diskussion