in dubio pro reo = im Zweifel für den Angeklagten
in dubio pro reo = Allgemeiner Rechtsgrundsatz, der zu respektvollem Umgang mit Beschuldigten und zur Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils verpflichtet und für den Strafprozess ausnahmslose Geltung haben muss.
Die MORALISCHE LOGIK dahinter:
Auch wenn der schlimmste Verdacht begründet scheint, muss uns noch schlimmer sein, jemanden eines solchen Verbrechens zu verurtelen, wenn er UNSCHULDIG sein könnte.
Markus S. Rabanus 2017-04-02 / 2017-05-08
lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo