unfertiger Text
keine Zeit
Hallo Tobias,
ich versuchte vor dem Irak-Krieg die Diskussion auf die meines Erachtens
entscheidende Frage zu lenken, ob jemand das RECHT hat, ihn zu beginnen,
denn was für innerstaatliches Handeln gilt, muss auch für jedes
staatliche Handeln international gelten - und erst recht für Krieg:
"Staatliches Handeln
ohne Gesetz ist nicht nur gesetzlos, nicht nur rechtlos, sondern UNRECHT
gleich einem einzelnen Bürger, der einen Krieg begänne, was wir zurecht
Terrorismus nennen würden."
Ein ausländisches Regime
zu stürzen ist nach Stand des aktuellen Völkerrechts nicht erlaubt, weil
beispielsweise die USA die notwendige Weiterentwicklung des Völkerrechts
behindern, indem sie dem Internationalen Strafgerichtshof die Anerkennung
verweigern. Wer aber die Rechtsentwicklung behindert, darf sich dann nicht
auf "Gesetzesnotstand" berufen und einfach das fehlende
Gesetzesrecht durch das Recht des Stärkeren ersetzen.
Das war auch der
us-geführten Kriegsallianz bewusst und deshalb versuchte sie, den
UN-Sicherheitsrat für einen Kriegsbeschluss zu gewinnen, indem sie
systematisch die von Saddam Hussein ausgehende militärische Gefahr
übertrieb: Bush sprach von "Uran-Käufen", die es nicht gab,
Blair sprach davon, dass Saddam Hussein "binnen 20 Minuten einen
Schlag mit ABC-Waffen führen könne", was nicht
stimmte.
Aber aber mit dieser
Fragestellung kam man in der emotionalisierten Öffentlichkeit nicht
durch.
Stattdessen drehte sich die
öffentliche Diskussion einzig um die Frage:
"Ist Saddam Hussein so gefährlich, dass man ihn durch Krieg stürzen
muss?"
in der Zeit vor dem
Irak-Krieg versuchte ich dafür zu werben, dass die Frage "Krieg oder
kein Krieg" im Licht allgemeiner Rechtsgrundsätze betrachtet wird,
weil ich annahm, dass allen einleuchten müsse, dass in den
internationalen Beziehungen nichts anderes gelten darf als in Staaten mit
entwickelten Rechtssystemen: a) das Verbot der Selbstjustiz, b) das
Prinzip des Gesetzesvorbehalts, also kein staatliches Handeln ohne Gesetz
(also des Völkerrechts), c) das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ...
Aber so richtig riss das niemanden vom Hocker und die rechtliche Erörterung
wurde oftmals als randständig, als utopisch, als ... zurückgewiesen.
Die Menschen, die Experten, die Politiker diskutierten weit mehr die
"Kriegsgründe" als die Rechtsgründe mit folgender Wirkung:
Jeder entschied für sich, ob Saddam Hussein "schlimm genug,
bedrohend genug" sei, um für seinen Sturz einen Krieg zu beginnen.
Das politische Problem "Saddam" wurde also auf eine scheinbar
"pragmatische Moralentscheidung" reduziert. Die Fragen des
"materiellen Rechts" (=Gesetze, Verträge, ...) wurden verdrängt
und also "Berechtigung von Rechtlichkeit" getrennt:
vornweg in dieser Strategie arbeiteten die Bush-Administration und all
jene, die "ihre Kriegsentscheidung" frühzeitig als von der UNO
unabhängige Entscheidung ankündigten: Es komme auf die UNO nicht an.
Die Rechnung der "rechtslosen" Kriegstreiber ging auf, denn die
Kriegszustimmung erreichte in den USA eine ausreichende Größenordnung
und die Kriegsgegner waren mit dem Vorwurf in die Defensive gebracht,
Kollaborateure des Saddam-Regimes und des internationalen Terrorismus zu
sein.
"Krieg oder kein Krieg = Ansichtssache, denn für den Frieden sind ja
alle."
So aber ist es in Wahrheit nicht, denn Selbstjustiz ohne Notwehrsituation
ist keinesfalls "Ansichtssache", sondern Unrecht.
Darum kam es Bush und Blair zunehmend darauf an, eine solche
Notwehrsituation zu konstruieren, denn das war erforderlich, um sich über
den UN-Willen hinwegzusetzen: "Saddam kann innerhalb von 45 Minuten
Massenvernichtungswaffen einsetzen", meinte Tony Blair,
aber das bloße Können zu einer Aggression ist allenfalls Vorbedingung
einer "Notwehrsituation", längst nicht diese selbst.
Das Recht gegen Rüstungsprogramme vorzugehen, würde wiederum eigener
Gesetze bedürfen
---
Wollte man diese Vorbedingungen, also die Rüstungsprogramme aber noch
nicht diese selbst.
wie die atomaren Waffenarsenale der USA wurde vo
|