Irak-Kriegsgründe   KLICK


unfertiger Text   keine Zeit


Hallo Tobias,

ich versuchte vor dem Irak-Krieg die Diskussion auf die meines Erachtens entscheidende Frage zu lenken, ob jemand das RECHT hat, ihn zu beginnen, denn was für innerstaatliches Handeln gilt, muss auch für jedes staatliche Handeln international gelten - und erst recht für Krieg:  

"Staatliches Handeln ohne Gesetz ist nicht nur gesetzlos, nicht nur rechtlos, sondern UNRECHT gleich einem einzelnen Bürger, der einen Krieg begänne, was wir zurecht Terrorismus nennen würden."

Ein ausländisches Regime zu stürzen ist nach Stand des aktuellen Völkerrechts nicht erlaubt, weil beispielsweise die USA die notwendige Weiterentwicklung des Völkerrechts behindern, indem sie dem Internationalen Strafgerichtshof die Anerkennung verweigern. Wer aber die Rechtsentwicklung behindert, darf sich dann nicht auf "Gesetzesnotstand" berufen und einfach das fehlende Gesetzesrecht durch das Recht des Stärkeren ersetzen. 

Das war auch der us-geführten Kriegsallianz bewusst und deshalb versuchte sie, den UN-Sicherheitsrat für einen Kriegsbeschluss zu gewinnen, indem sie systematisch die von Saddam Hussein ausgehende militärische Gefahr übertrieb: Bush sprach von "Uran-Käufen", die es nicht gab, Blair sprach davon, dass Saddam Hussein "binnen 20 Minuten einen Schlag mit ABC-Waffen führen könne", was nicht stimmte.    

Aber aber mit dieser Fragestellung kam man in der emotionalisierten Öffentlichkeit nicht durch.

Stattdessen drehte sich die öffentliche Diskussion einzig um die Frage:
"Ist Saddam Hussein so gefährlich, dass man ihn durch Krieg stürzen muss?"

in der Zeit vor dem Irak-Krieg versuchte ich dafür zu werben, dass die Frage "Krieg oder kein Krieg" im Licht allgemeiner Rechtsgrundsätze betrachtet wird, weil ich annahm, dass allen einleuchten müsse, dass in den internationalen Beziehungen nichts anderes gelten darf als in Staaten mit entwickelten Rechtssystemen: a) das Verbot der Selbstjustiz, b) das Prinzip des Gesetzesvorbehalts, also kein staatliches Handeln ohne Gesetz (also des Völkerrechts), c) das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ...

Aber so richtig riss das niemanden vom Hocker und die rechtliche Erörterung wurde oftmals als randständig, als utopisch, als ... zurückgewiesen.

Die Menschen, die Experten, die Politiker diskutierten weit mehr die "Kriegsgründe" als die Rechtsgründe mit folgender Wirkung:

Jeder entschied für sich, ob Saddam Hussein "schlimm genug, bedrohend genug" sei, um für seinen Sturz einen Krieg zu beginnen. 

Das politische Problem "Saddam" wurde also auf eine scheinbar "pragmatische Moralentscheidung" reduziert. Die Fragen des "materiellen Rechts" (=Gesetze, Verträge, ...) wurden verdrängt und also "Berechtigung von Rechtlichkeit" getrennt:

vornweg in dieser Strategie arbeiteten die Bush-Administration und all jene, die "ihre Kriegsentscheidung" frühzeitig als von der UNO unabhängige Entscheidung ankündigten: Es komme auf die UNO nicht an. 

Die Rechnung der "rechtslosen" Kriegstreiber ging auf, denn die Kriegszustimmung erreichte in den USA eine ausreichende Größenordnung und die Kriegsgegner waren mit dem Vorwurf in die Defensive gebracht, Kollaborateure des Saddam-Regimes und des internationalen Terrorismus zu sein.

"Krieg oder kein Krieg = Ansichtssache, denn für den Frieden sind ja alle."

So aber ist es in Wahrheit nicht, denn Selbstjustiz ohne Notwehrsituation ist keinesfalls "Ansichtssache", sondern Unrecht. 

Darum kam es Bush und Blair zunehmend darauf an, eine solche Notwehrsituation zu konstruieren, denn das war erforderlich, um sich über den UN-Willen hinwegzusetzen: "Saddam kann innerhalb von 45 Minuten Massenvernichtungswaffen einsetzen", meinte Tony Blair, 

aber das bloße Können zu einer Aggression ist allenfalls Vorbedingung einer "Notwehrsituation", längst nicht diese selbst.

Das Recht gegen Rüstungsprogramme vorzugehen, würde wiederum eigener Gesetze bedürfen
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Wollte man diese Vorbedingungen, also die Rüstungsprogramme aber noch nicht diese selbst.

wie die atomaren Waffenarsenale der USA wurde vo