Kritik an Freisprüchen für die Bomben von Kundus (2009)

Mir bleibt es ein kriegsverbrecherisches Massaker, denn die Interventionsmächte hätten sehr wohl in der Lage sein müssen, die etwaigen "Terroristen" zu fangen und nicht zu bombardieren.

Schon die dt. Justiz ging in die Irre, wenn sie die Tötung von Taliban-Kämpfern straflos stellte, denn auch im Krieg gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot und hätte die Menschenleben geschont.

Und nun die gestohlenen Tanklaster als "rollende Bomben" aufzufassen, ist mir vollends unglaubwürdig, denn da "rollte" nichts, sondern steckte bis zum Eintreffen der georderten Kampfflugzeuge im Flussbett fest  - mit mindestens fünf Stunden Aufklärungszeit, .

Ich bedaure jeden Soldaten für Irrtümer, aber hier war man mindestens grob fahrlässig, wie das Hin und Her des Funkverkehrs beweisen - und dafür braucht es Schuldsprüche plus Opferentschädigung.

So falsch die Entscheidung, hätte obendrein der IStGH in Aktion zu treten. Meinethalben unter Aussparung der US-Beteiligten, aber wir hätten es uns gefallen zu lassen.

Markus S. Rabanus 2021-02-16

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https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus 

https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html

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