Mieterdarlehen
Wie man unter "Bankdarlehen" einen Kredit versteht, der von einer Bank eingeräumt wird, so ist mit "Mieterdarlehen" einen Kredit gemeint, der vom Mieter dem Vermieter einräumt wird.
Das ist nicht so selten und macht Sinn, wenn dadurch der Mieter höhere Zinsen als von der Bank bekommt und der Vermieter geringere Zinsen als an die Bank bezahlt und eine sinnvolle Investition nicht unnötig aufgeschoben werden soll.
"Gesichert" sind solche Mieterdarlehen dann, wenn sie ihrer Höhe entsprechend notfalls durch Mietzahlungseinbehalt "abgestottert" werden könnten, falls der Vermieter zahlungsunfähig wird oder in Konkurs fällt.
- Dazu muss sich der Mieter zunächst einmal
sicher sein, ob er überhaupt solange die Wohnung bewohnt.
- Und es braucht für die Insolvenzfestigkeit die schriftliche Zusicherung des
Vermieters, dass die Schuld notfalls über Mieteneinbehalt getilgt werden kann.
Verkauf und Insolvenz berühren zumindest im Wohnungsmietrecht die geschlossenen Mietverträge und deren Zusätze nicht. Gewerbemietverhältnisse können allerdings durch Insolvenzen gefährdet werden.
Darüber hinaus empfiehlt sich die allgemeine Checkliste für >> Privatdarlehen
Wer ein Mieterdarlehen gewähren will, kann nachschauen, ob wir eines brauchen >> Projekt-Festgeld
Gegenteil >> Vermieterdarlehen
Alternative >> Verwalterdarlehen
Alternative >> Beteiligungsprojekte