Mietpreise

Mietpreise für Wohnungen und Gewerberäume werden nur selten als pauschale Alles-Inklusive-Mieten genannt, denn sie setzt sich aus unterschiedlichen Teilen zusammen: Grundmiete + Betriebskostenvorauszahlung + eventuell Heizkostenvorauszahlung, falls es sich um ein Mehrparteienhaus mit einer Zentralheizung handelt, also der Mieter keinen separaten Energievertrag schließen kann.

Die Vielzahl von Mietpreis-Begriffen und Mietpreis-Bestandteilen erschwert den Preisvergleich, insbesondere wenn in Vermietungsinseraten nur die "Nettokaltmiete" bzw. "Grundmiete" genannt wird, aber Angaben zu Betriebskosten und Heizkosten fehlen.

Mietpreise sind Verhandlungssache. Es muss nur probiert werden. Und es ist eher ärgerlich, wenn Mietinteressenten aus Gründen der Höflichkeit Fragen zur Verhandlungsbereitschaft vermeiden und keine preisliche Obergrenze ihres Mietinteresses bekunden, weil dann ausgerechnet mit gescheiten Mietinteressenten ein Vertrag verpasst werden kann.
Gescheite Vermieter und Verwalter sollten von sich aus Verhandlungsspielräume aufzeigen, auch wenn es zu Einbußen führen kann, z.B. per Preisstabilitätszusage, Mietfreiheit für die ersten Wochen, ...
 
Solch Probieren ist Wissens- und Übungssache >> Mietertipps

Bei Mietpreisen für Wohnungen können sich aus der Ortsüblichkeit gesetzliche OBERGRENZEN ergeben. 
Solche Mietobergrenzen sind dem örtlichen Mietspiegel zu entnehmen.

>> Mietspiegel

>>  Mietwucher

>> Mietendeckel

Mietschulden     Immo-ABC         Mieterinfo        zur Titelseite