Mitverantwortung
Die Größe der Mitverantwortung entspricht der Größe der Mitwirkungsmöglichkeiten.
Zu den Mitwirkungsmöglichkeiten gehören auch solche, die jemand aus Desinteresse versäumt.
Aus solch allgemeiner Mitverantwortung folgt nicht, dass sich die Handeln über sie rausreden können, zumal beispielsweise durch Wahlen oder Rechtsgeschäft Beauftragte, durch Bildung und/oder Reichtum Handlungsprivilegierte individuell hervorgehoben in der Verantwortung stehen, also auch im Versagensfall besonders zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Markus Rabanus 20110428
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