Naturalrestitution

Bei der Naturalrestitution wird der Geschädigte so gestellt, als wäre das Schadensereignis nicht geschehen.

Ist die Naturalrestitution nicht möglich, wäre aber geboten, so entsteht die Verpflichtung zum Schadensersatz.

Die Naturalrestitution geht in der Prüfungsreihenfolge der Schadensersatzprüfung voraus.

 

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