Schadensersatz bzw. Schadenersatz

Wenn der Geschädigte nicht so gestellt werden kann, als wäre das Schadensereignis nie geschehen (= Naturalrestitution), so ergibt sich daraus die Pflicht zum Schadenersatz, wenn das Schadensereignis auf einem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen beruhte.

lexikalischj >> http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz 

>> Naturalrestitution

Voraussetzung >> Schuld  Schaden

>> Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz für schuldhaft zugefügte Schäden

>> Haftpflichtversicherungen

>> Reparationen

>>  Unfall  

>> Entschädigung im Völkerrecht VR

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