Schadensersatz bzw. Schadenersatz
Wenn der Geschädigte nicht so gestellt werden kann, als wäre das Schadensereignis nie geschehen (= Naturalrestitution), so ergibt sich daraus die Pflicht zum Schadenersatz, wenn das Schadensereignis auf einem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen beruhte.
lexikalischj >> http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz
Voraussetzung >> Schuld Schaden
>> Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz für schuldhaft zugefügte Schäden
>> Reparationen
>> Unfall
>> Entschädigung im Völkerrecht VR
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