Pfandbrief
Ein Pfandbrief nach deutschem Recht ist eine von einer Pfandbriefbank ausgegebene Anleihe. Der Pfandbrief zeichnet sich dadurch aus, dass dem Investor neben der Bonität der emittierenden Bank im Fall einer Insolvenz dieser Bank zusätzlich eine sogenannte Deckungsmasse zur Verfügung steht. Die letzte Insolvenz einer Pfandbriefbank war im Jahr 1901.
Die Deckungsmasse besteht
bei Hypothekenpfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Grundpfandrechte
auf Grundstücke besichert sind,
bei Öffentlichen Pfandbriefen (früherer Name: Kommunalobligationen) aus Forderungen gegen die öffentliche Hand,
bei Schiffspfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken im Schiffsregister besichert sind, und
bei Flugzeugpfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Flugzeughypotheken in einem öffentlichen Register besichert sind. Flugzeugpfandbriefe sind die jüngste Pfandbriefgattung. Während die anderen drei eine teils jahrhundertelange Tradition haben, wurde die gesetzliche Grundlage für Flugzeugpfandbriefe erst mit der Pfandbriefgesetz-Novelle 2009 geschaffen.
Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Pfandbrief 2010