Jeder Presseausweis ist natürlich nur so gut, wie das Ansehen der Organisation dahinter.
Ist halt "Ansichtssache". - Aber nicht nur, denn es gibt auch rechtliche Aspekte.Mit unserem Presseausweis kann man sich die Arbeit erleichtern oder erschweren.
Die Verwendung ist zu empfehlen, wenn es um Reportagen z.B. bei Demonstrationen
geht, um nicht sogleich vom erstbesten Polizisten ins Abseits gedrängt zu werden.Auch bei Interview-Anfragen kann man es mit www.Internet-Journal.de einfacher
haben.Ausgestellt wird unser Presseausweis natürlich nur Mitwirkenden unserer Projekte,
da wir damit auch presserechtliche Risiken eingehen.Verifikationsverfahren
1. Schritt:
Personalausweis fotografieren oder scannen, das gewünschte Presseausweisfoto dazu
und die Handynummer an die Inidia-Redaktion mailen.Von den Daten erscheint nichts im Internet, denn über die Hotline können wir anhand
der Personalausweis-Kopie die Richtigkeit des Presseausweises bestätigen.Für diejenigen, die in ein Online-Verzeichnis möchten, können wir einen
gemeinsamen Blog einrichten, in dem jeder über seine Eintragung Editierhoheit hat.2. Schritt:
Wir stellen hier den Presseausweis her und mailen ihn nebst unserer 2. Hotline zurück,
um die Gegenseitigkeit raschen Kontakts zu gewährleisten bzw. zwecks Ankündigung,
in welchem Umfang wir Auskünfte erteilen können/sollen.Wer talentiert genug ist, kann sich nach Erfassungsbestätigung auch in der
Eigenproduktion des Presseausweises probieren. Das wäre uns im Büro sehr recht,
sollte uns dann aber ebenfalls zugemailt sein, bevor er zum Einsatz kommt.Presserechtliches:
Die großen Journalistenverbände waren zwar schon einige Male um ihre Monopolstellung
bei der Ausgabe von Presseausweisen bemüht, konnten sich damit jedoch zurecht nicht
durchsetzen, denn es würde die Pressefreiheit beschränken.Wenn jemand beim Anblick unseres Presseausweises lächelt, ist es okay, insoweit er
sich seines Unverstandes für die Pressefreiheit nicht bewusst ist.Wenn jemand die Richtigkeit unseres Presseausweises anzweifelt, "weil sich jeder
solch ein Teil ausstellen kann", so ist auch das okay, denn es stimmt, zumal mit
Presseausweisen auch Betrügereien passieren, aber nicht jeder "kann = darf" es
für das www.Internet-Journal.de, den www.User-Verlag.de oder andere unserer
Projekte tun, denn das sind passiv und aktiv klagfähige Adressen, so dass alles,
was dort auf redaktionellen Seiten anzutreffen ist, rechtliche Relevanz hat.Das Verifikationsverfahren in Verbindung mit dem Personalausweis ist gegen Missbrauch
sicher, es sei denn, unsere Website würde gehackt oder unser wäre Büro nicht erreichbar.Wenn nun trotz Vorlage unseres Presseausweises und seiner Verifizierbarkeit eine
Zurückweisung aus staatlichen Veranstaltungen erfolgt, zu denen die Presse
allgemein zugelassen wurde, so wäre das ein Verstoß gegen Art. 5 Grundgesetz.Auf die Zulassung aus Art.5 GG kann man sich allerdings nur gegenüber staatlichen
Veranstaltern berufen, denn selbstverständlich können sich Parteien, Private, Firmen
usw. aus Gründen ihrer Freiheitsrechte souverän entscheiden, wen sie zu
Pressekonferenzen und Veranstaltungen zulassen.Nur der Staat muss Gleichbehandlung gewährleisten.
Um einerseits nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen, andererseits aber dennoch
die Pressefreiheit auf die Liebsamen oder Wichtigen zu beschränken, lassen sich die
staatlichen Stellen vieles einfallen oder geben es in "private Hände" ab, die dann für
den Staat die Auswahl vornehmen.
So ist das beispielsweise mit der "Bundespressekonferenz", also einer Veranstaltung,
die zwar im meisten Grunde "staatlich" ist, aber dann doch nicht staatlich, weil die
"Bundespressekonferenz" als Verein organisiert ist und mit dem Vereinsrecht nach
eigenen Regeln über Mitgliedschaft entscheiden, Gäste einladen und ausladen kann.
Es wird zwar von vielen als Fortschritt aufgefasst, dass nicht die Regierenden das
"Hausrecht" in der Bundespressekonferenz haben, aber eigentlich solch Loblied
unbeachtet, dass die Regierung nicht mehr "von Gottes Gnaden", sondern im Unterschied
zur früheren "Herrschaft" für jede Rechtsverletzung verklagbar ist.Andererseits ist auch klar, dass keine Pressekonferenz vernünftigen Ansprüchen genügen
würde, wenn da nun 100.000 hin dürften.-msr-200808 >> Diskussion
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