Rauchmelderpflicht
Rauchmelder, weil der Geruchssinn schläft, wenn wir schlafen!
Rauchmelder kosten nur wenige Euro, würden Leben retten und Großschäden vermeiden helfen.
Solange es an einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht fehlt, sollten Rauchmelder in Mietverträgen, Teilungserklärungen und Hausordnungen den Bewohnern zu Pflicht gemacht werden. Zumindest sollte hierzu auch im Wohnraummietrecht Vertragsfreiheit sein.
Warum den Bewohnern und nicht den Eigentümern?
Weil der Wartungsaufwand (Terminverabredung,
Fahrtkosten, Funktionsprüfung,
Batteriewechsel) zu hohen Aufwand bedeuten würde und sich das Eigeninteresse der
Bewohner auch in Eigenverantwortung ausdrücken sollte.
Deshalb empfehlen wir Rauchmelder in unseren Mietverträgen nebst Haftpflichtversicherung.
NEUE VORSCHRIFT BERLIN: BIS 2020 müssen auch alle Altbauwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein !
http://de.wikipedia.org/wiki/Rauch
>> Die Rauchvergiftung ist eine verbreitete Todesursache bei Wohnungsbränden. Dabei tritt der Tod meist ein durch eine Kombination thermischer Verletzungen mit Erstickung und Lungenreizung.
Die meisten Brandopfer (in Deutschland 70 %) verunglücken nachts, da tagsüber ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden kann. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Deshalb fallen fast alle Brandtoten nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer, die während der Schwelbrandphase entstehen. In Deutschland sterben 95 % der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.
Rauchmelder können besonders während des Schlafes mögliche Opfer warnen, Fluchthauben schützen bei der Flucht durch verqualmte Bereiche.
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