Brandschaden
WICHTIG
1.Es
braucht eine gesetzliche >>
Rauchmelderpflicht !! Denn der
tödliche Rauch weckt Schlafende nicht.
NEUE VORSCHRIFT BERLIN:
BIS 2020 müssen auch alle Altbauwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet
sein ! www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/4223709-739654-berlin-fuehrt-rauchmelderpflicht-ein.html
2. Die Gebäudeversicherung ersetzt wortwörtlich nur "Gebäudeschäden".
3. Geschädigte Bewohner bleiben auf ihren
Inventarschäden sitzen, wenn sie keine Hausratversicherung
haben und der Brandverursacher keine Haftpflichtversicherung
hat und unvermögend ist.
Haftpflichtversichern lässt sich
preisgünstig, wenn Bagatellschäden nicht mitversichert werden, also
Eigenbeteiligung bspw. auf 500 € angesetzt wird.
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