Brandschaden 

Wohnungsbrand 2018-07-26-0815 

Brandschaden 2004-06-04 M47 

Brandfotos-M47    Feuer20091204

WICHTIG 

1.Es braucht eine gesetzliche >> Rauchmelderpflicht !! Denn der tödliche Rauch weckt Schlafende nicht.

NEUE VORSCHRIFT BERLIN: BIS 2020 müssen auch alle Altbauwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein ! www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/4223709-739654-berlin-fuehrt-rauchmelderpflicht-ein.html

2. Die Gebäudeversicherung ersetzt wortwörtlich nur "Gebäudeschäden". 

3. Geschädigte Bewohner bleiben auf ihren Inventarschäden sitzen, wenn sie keine Hausratversicherung haben und der Brandverursacher keine Haftpflichtversicherung hat und unvermögend ist.
Haftpflichtversichern lässt sich preisgünstig, wenn Bagatellschäden nicht mitversichert werden, also Eigenbeteiligung bspw. auf 500 € angesetzt wird.

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