RechercheLetter an Elsa,
DANKE für die Nachschu! Ich dachte es mir schon ein bisschen,
weil völkerrechtliche Streitverfahren wegen des durchsetzungsblockiertem UNO-Gewaltmonopols
noch immer eher selbstjustiziell mit Sprengstoffen auf Schlachtfeldern
ausgetragen werden als mit Paragraphen vor Gerichten. Drum kann Völkerrecht
kaum Geschäftsfeld für RA-Kanzleien sein.
Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive ist das Völkerrecht
kein eigentliches Recht, sondern eher bloß Ehrencodex - und jedes
Völkerrehtssubjekt schneidert sich nahezu beliebig subjektive Interpretation,
zugeschnitten auf das wirtschaftliche und miliärische Kräfteverhältnis der
jeweiligen Konfliktkonstellation.