Siedlungspolitik

Begriff "Siedlungspolitik" ist unzulässige Beschönigung

Wenn von "israelischen Siedlungen" die Rede ist, so dürften damit nur Siedlungen gemeint sein, die innerhalb der eigenen Staatsgrenzen befindlich sind, während es für Siedlungen außerhalb des eigenen Territoriums der Erlaubnis der dortigen Regierung braucht. Daran fehlt es den "israelischen Siedlungen" im Palästinensergebiet.

Die "israelische Siedlungspolitik" ist völkerrechtlich als "Regierungsverbrechen" und "Landraub" einzustufen, denn die Landnahme geschieht unter Androhung und Anwendung rechtswidriger, militärischer Gewalt.
Auf diesem Kurs darf Israel nicht unterstützt werden. Darum wären Protest und die Einfrierung der militärischen Kooperation folgerichtig.

Von der Einfrierung der militärischen Kooperation verschieden soll aber sein, dass die Bundesrepublik Deutschland Israel für das Staatsgebiet in den Grenzen von 1967 militärischen Beistand gewährt, denn in der Konsequenz aus den israelischen Regierungsverbrechen darf nicht das Existenzrecht Israels gefährdet werden.

Militärischer Beistand sollte jedoch nicht mehr mit Waffenlieferungen zur "Selbstverteidigung" erfolgen, solange die israelische Regierung die Zweckentfremdung der Mittel nicht sichergestellt und die Grenzen der "Selbstverteidigung" verkennt und überschreitet.
Militärischer Beistand würde bedeuten müssen, dass die Bundesrepublik jeden Angriff auf das Israel in seinen völkerrechtlich legitimierten Grenzen und Auslandsvertretungen mit Verteidigungsmaßnahmen erwidert, 1. wenn Israel dazu auffordert und 2. in seiner Existenz akut bedroht ist und 3. ... siehe weiter unten.

ABER: Der Beistandsteil dieses Politik-Vorschlags ist bislang nicht grundgesetzkonform, denn das Grundgesetz verbietet aus vielen guten Gründen militärische Allianzen und militärisches Auslandseinsätze, wenn sie nicht innerhalb eines Systems "kollektiver Verteidigungssystems"

Darum als 3. Voraussetzung: Das Grundgesetz müsste geändert werden. Bloße Regierungsentscheidungen sind schon durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts untersagt, aber auch der Parlamentsvorbehalt genügt m.E. dem grundgesetzlichen Verbot nicht. Die 3. Voraussetzung muss sein, dass zu bundesdeutschem Beistand ein Mandat der Vereinten Nationen ergeht.

Nebenaspekt: Die israelische Regierung verweigerte der von den Palästinensern gewählten Hamas die Anerkennung als Verhandlungsgegenüber in dem erforderlichen Dialog zwischen Israel und Palästinensern. Begründet wurde die Nichtanerkennung damit, dass die Hamas dem israelischen Staat die Anerkennung verweigert.
Schon diese gegenseitige Nichtanerkennung ist Frevel und ein Haupthindernis für den Friedensprozess.
Grundkurs >> Friedensverhandlungen

Die beschönigend genannte "Siedlungspolitik" ist die eklatanteste Nichtanerkennungspolitik seitens der israelischen Regierung, die durch diese Politik unglaubwürdig ist, was ihren eigenen Anerkennungsanspruch gegenüber den Feinden Israels anbelangt.

-markus rabanus- http://nahost.blogspot.com

Beitragvon redaktion am Sa 23. Aug 2008, 13:31

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