Wenn von "israelischen Siedlungen" die Rede ist, so dürften damit
nur Siedlungen gemeint sein, die innerhalb der eigenen Staatsgrenzen
befindlich sind, während es für Siedlungen außerhalb des eigenen
Territoriums der Erlaubnis der dortigen Regierung braucht. Daran fehlt es
den "israelischen Siedlungen" im Palästinensergebiet.
Die "israelische
Siedlungspolitik" ist völkerrechtlich als
"Regierungsverbrechen" und "Landraub" einzustufen, denn
die Landnahme geschieht unter Androhung und Anwendung rechtswidriger, militärischer
Gewalt.
Auf diesem Kurs darf Israel nicht unterstützt werden. Darum wären Protest
und die Einfrierung der militärischen Kooperation folgerichtig.
Von der Einfrierung der militärischen Kooperation verschieden soll aber
sein, dass die Bundesrepublik Deutschland Israel für das Staatsgebiet in
den Grenzen von 1967 militärischen Beistand gewährt, denn in der
Konsequenz aus den israelischen Regierungsverbrechen darf nicht das
Existenzrecht Israels gefährdet werden.
Militärischer Beistand sollte jedoch nicht mehr mit Waffenlieferungen zur
"Selbstverteidigung" erfolgen, solange die israelische Regierung
die Zweckentfremdung der Mittel nicht sichergestellt und die Grenzen der
"Selbstverteidigung" verkennt und überschreitet.
Militärischer Beistand würde bedeuten müssen, dass die Bundesrepublik
jeden Angriff auf das Israel in seinen völkerrechtlich legitimierten
Grenzen und Auslandsvertretungen mit Verteidigungsmaßnahmen erwidert, 1.
wenn Israel dazu auffordert und 2. in seiner Existenz akut bedroht ist und
3. ... siehe weiter unten.
ABER: Der
Beistandsteil dieses Politik-Vorschlags ist bislang nicht
grundgesetzkonform, denn das Grundgesetz verbietet aus vielen guten Gründen
militärische Allianzen und militärisches Auslandseinsätze, wenn sie nicht
innerhalb eines Systems "kollektiver Verteidigungssystems"
Darum als 3. Voraussetzung: Das Grundgesetz müsste geändert werden. Bloße
Regierungsentscheidungen sind schon durch Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts untersagt, aber auch der Parlamentsvorbehalt genügt
m.E. dem grundgesetzlichen Verbot nicht. Die 3. Voraussetzung muss sein,
dass zu bundesdeutschem Beistand ein Mandat der Vereinten Nationen ergeht.
Nebenaspekt: Die israelische Regierung
verweigerte der von den Palästinensern gewählten Hamas
die Anerkennung als Verhandlungsgegenüber in dem erforderlichen Dialog
zwischen Israel und Palästinensern. Begründet wurde die Nichtanerkennung
damit, dass die Hamas dem israelischen Staat die Anerkennung verweigert.
Schon diese gegenseitige Nichtanerkennung ist Frevel und ein Haupthindernis
für den Friedensprozess.
Grundkurs >> Friedensverhandlungen
Die beschönigend genannte "Siedlungspolitik" ist die eklatanteste
Nichtanerkennungspolitik seitens der israelischen Regierung, die durch diese
Politik unglaubwürdig ist, was ihren eigenen Anerkennungsanspruch gegenüber
den Feinden Israels anbelangt.
-markus rabanus-
http://nahost.blogspot.com