Friedensverhandlungen
Grundkurs Politik

Wichtig ist: "Friedensverhandlungen sind bedingungsfeindlich."

Denn FALSCH ist, wenn schon die Aufnahme von Friedensverhandlungen an Vorbedingungen geknüpft werden, die eigentlich erst Ergebnis von erfolgreichen Verhandlungen sein können. Und auch dann erst noch Fortschritte im Friedensprozess brauchen, um realistisch zu werden.

Beispiel: Im Nahost-Konflikt werden immer wieder die Verhandlungen hinausgezögert oder unterbrochen, "weil" die andere Seite dazu angebliche notwendige Vorbedingungen nicht erfülle.

Friedensverhandlungen sind auch nicht an Waffenstillstände als Vorbedingung zu knüpfen, obwohl sich natürlich besser verhandeln lässt, wenn die Waffen schweigen.

Sobald also von "Vorbedingungen" die Rede ist, muss man fordern, dass diese selbst zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht werden.

Desgleichen gilt für Situationen, in denen "Friedenshindernisse" behauptet werden: 

"Friedenshindernisse sind keine Verhandlungshindernisse, 
  sondern Verhandlungsgrund und Verhandlungsgegenstand."

Denn wenn schon alles paradiesisch wäre, bräuchte man keine Friedensverhandlungen, sondern dürfte es feiern.

markus rabanus20040830  für >>  www.Friedensforschung.de 

Wie kommt es zu FAIREN Friedensverträgen ?

+++ Selbstjustizielles Völkerrecht +++

1. Variante: Faire Friedensverhandlungen wären dadurch zu gewährleisten, 
dass a) ein ausreichend politisches und militärisches Gleichgewicht zwischen den Konfliktparteien herrscht, 
wenn b) beide Konfliktparteien ein ausreichend gleiches Interesse an Kompromissen hegen, denn sonst bewegt sich beim Patt von a) nichts. 

2. Variante: Fairer Frieden käme zustande, wenn die stärkere Konfliktpartei ihre Stärke nicht in die Waagschale wirft, wenn es also kein Diktatfrieden (und "Recht des Stärkeren) wird.

3. Variante: Fairer Frieden käme zustande, wenn sich die Konfliktparteien eines größeren Unheils von dritter Seite ausgesetzt sehen, dem sie nur gemeinsam begegnen können. 

4. Variante: Stärkere Dritte erzwingen den Frieden. 

+++ UNO-Völkerrecht +++

1. Auf Kräfteverhältnisse der Konfliktparteien darf es nicht ankommen. 
2. Das lässt sich nur selten durch gutes Zureden erreichen, sondern einzig dadurch gewährleisten, dass den Konfliktparteien die Entscheidungsmacht genommen wird und der IGH über die Ansprüche der Konfliktparteien entscheidet.
3. Widersetzen sich eine oder beide Konfliktparteien solcher Entscheidung, so müsste der Weltsicherheitsrat verpflichtet sein, die IGH-Entscheidung erforderlichenfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

markus rabanus20151019  für >>  www.Friedensforschung.de 

Friedensverhandlungen sind bedingungsfeindlich, denn nicht zu Vorbedingung machen, was nur Ergebnis sein kann.
Aus Perspektive völkerrechtsbasierter Friedensforschung haben Friedensverhandlungen allerdings nicht alleinige Sache von Konfliktparteien zu sein, sondern gehören von den Vereinten Nationen mindestens moderiert und eigentlich entschieden.

markus rabanus20220711 Ukrainekrieg20220711Friedensverhandlungen

 

 >> Weltfriedensplan

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