Streitaustragung

Formen der zulässigen und unzulässigen Streitaustragung sind beispielsweise Dialog, Rechtsstreit, Selbstjustiz, Krieg.

Wenn ein Streit von den Streitparteien nicht beendet werden kann, dann braucht es für den Streit zumindest Befriedung und notfalls durch Dritte.

Sven200608         Thema ERGÄNZEN

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