PAZIFIKATION
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Befriedung ( = Pazifikation )

Befrieden bzw. Befriedung bedeutet (notfalls zwangsweise) Hinderung der Streitparteien an Formen der Streitaustragung, die einen Streit in unzulässiger Weise fortsetzen oder in unzulässige Dimensionen verschlimmern.
Wenn Aufforderungen zur Mäßigung nicht genügen und Zwang angewendet wird, so bedarf es dazu einwandfreier Rechtsgrundlagen.

Befrieder in internationalen Streitigkeiten können einzelne Staaten oder Allianzen bzw. deren Institutionen (Gerichte und Militärs) grundsätzlich nur auf Basis einer Beauftragung durch den Weltsicherheitsrat sein. Unter engeren Voraussetzungen mag auch eine Befriedung völkerrechtsmäßig sein, wenn dem die Streitparteien zustimmen. Befriedungsinterventionen auf Anforderung bloß einer Konfliktpartei sind völkerrechtswidrig.

Befriedung ist möglichst gegen alle Streitparteien zu richten, aber wenn der Befrieder damit überfordert wäre, so muss auch ein Nacheinander zulässig sein.

Befriedung bedeutet regelmäßig keine Streitbeilegung oder Zufriedenstellung der Streitparteien, denn gäbe es die Aussicht zu beiderseitiger Zufriedenheit, so wären sie vermutlich schon selbst darauf gekommen und eine Befriedung unnötens. 
Das Problem wird eher sein, dass es den Streitparteien an Kompromissbereitschaft fehlte.

Hilft die Befriedung dem Mangel an Kompromissbereitschaft nicht ab, so muss der Befrieder dafür sorgen, dass ein solcher Kompromiss gefunden und notfalls mit militärischen Zwangsmitteln durchgesetzt wird, wenn sich die Streitparteien als fortgesetzt unfähig erweisen, mit den ihnen unlösbar erscheinenden Problemen friedlich zu leben.

Befriedung ist der zentrale Arbeitsbegriff für einen aufgeklärten Pazifismus, der sich nicht Endlos-Debatten um Gewaltlosigkeit, Gerechtigkeit und "wahren Frieden" verschleißen und sich mit seinen Aussagen nicht auf den Tag X nach einem Jüngsten Gericht verschieben lässt, während bis dahin die Kriegsparteien "machen dürften". 

Befriedung ist immer dann vorzunehmen, wenn es für die Prävention zu spät ist.

Befriedung ist die unmittelbare Pflichtreaktion gegenüber jedem Krieg.

Befriedung ist kein Freibrief für die Fortsetzung des militärischen Interventionismus durch Supermächte oder andere Staaten, sondern setzt auf Seiten der Befrieder zwingend voraus, dass sie sich zumindest auf dem Weg befinden, auf dem die Organisation der Vereinten Nationen zu einer Gewaltenteilung vorwärts kommt, wie sie jedem halbwegs vernünftigem Staat selbstverständlich ist: 

1. Die UNO-Vollversammlung muss wirkliche Legislative für das Völkerrecht werden, unabhängig von den Veto-Mächten, die zumindest diesbezüglich kein Veto-Recht innehaben sollten.

2. der Internationale Gerichtshof muss für alle Nationen anrufbar werden, unabhängig von den Veto-Mächten,

3. der Weltsicherheitsrat muss zu einer echten Regierung in allen internationalen Angelegenheiten werden, die von der UNO-Vollversammlung gewählt wird, unabhängiger werdend von den Veto-Mächten, die nicht ewig auf ihre völkerrechtliche Privilegierung bestehen dürfen.

Allein solche Gewaltenteilung in der Organisation der Vereinten Nationen kann die fortschreitende Durchsetzung eines globalen Gewaltmonopols zulasten rivalisierender Gewaltpotentiale der Staaten und ihrer Militär-Allianzen bringen.

Nichts von alledem müsste sofort in Perfektion sein, aber ohne Einsicht, Bekenntnis und Schritte dorthin ist jede Befriedung im Wege der militärischen Drohung oder Gewaltanwendung ohne jegliche Legitimität

Markus Rabanus20060803/20151207 (Abschwächung der Forderung nach Veto-Abschaffung)    >> Thema ERGÄNZEN

>> Artikel 51 UNO-Charta

>> Befriedungskrieg

 

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