Tierschutz und Verbraucherschutz
Erst wenn Tierschützer die Einhaltung von Tierschutzgesetzen kontrollieren
dürfen, kann von "Tierschutz" die Rede sein.
Erst wenn Tierschützer die Missstände öffentlich dokumentieren dürfen, kann
von "Verbraucherschutz" die Rede sein.
Erst wenn die Missstände abgestellt werden, beginnt tatsächlicher Tierschutz
und Verbraucherschutz.
Markus S. Rabanus 2018-07-20 aus Anlass "rechtswidriger" Video-Aufnahmen in einem Schweinezuchtbetrieb