Vergleich >> Vergleiche
- Abschätzen von Ähnlichkeiten (mindestens) zweier Betrachtungsgegenstände.
Vergleichen ist kein Vergleichen, sondern Gleichsetzen, wenn nicht zumindest gesagt, worin die Schnittmengen, aber besser auch die Unterschiede.
Markus S. Rabanus 20220412- juristisch: Wenn sich zwei Parteien auf einen Kompromiss einigen.