Völkerrechtssubjekt
Völkerrechtssubjekt ist, wer oder was sich völkerrechtlich anerkannt auf das Völkerrecht berufen kann und nach Maßgabe des Völkerrechts Pflichten und Rechte hat, also insbesondere völkerrechtlich anerkannte Staaten, völkerrechtlich anerkannte Organisationen und Institutionen.
Völkerrechtssubjekt ist, wer völkerrechtsfähig ist.
Markus S. Rabanus 2017-09-28
Definition laut Völkerrechtslehre: "Ein
Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger
völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das
Völkerrecht geregelt wird." Alfred Verdross/Bruno Simma,
Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 1984, § 375
Die Völkerrechtslehre an unseren Hochschulen
unterscheidet "originäre" und "derivative"
Völkerrechtssubjekte. .
1. "Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte", denen die
Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus anhafte.
Solche "originäre Völkerrechtssubjekte" werden überdies in zwei
Gruppen unterschieden:
a) "originär staatliche Völkerrechtssubjekte" seien Staaten,
b) "originäre nichtstaatliche Völkerrechtssubjete" seien bspw. das
Rote Kreuz, der Vatikan.
.
b) "Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte", denen
Völkerrechtsfähigkeit sich aus der Völkerrechtsfähigkeit ihrer
Gründungssubjekte ableite.
Bespiele hierfür seien die Vereinten Nationen und andere Staatenbündnisse.
So sinnvoll es ist, die Rechtspersönlichkeiten
hinsichtlich ihrer Entstehungsweise und Teilhabe am völkerrechtlichen Verkehr
zu unterscheiden, so bleibt die Unterscheidung in "geborene" und
"gekorene" Völkerrechtsfähigkeit ist hierzulande
lexikalisch >> https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerrechtssubjekt
Markus S. Rabanus 2017-09-28