Volksgerichtshof
24. April 1934: Der Volksgerichtshof wurde von Hitler per "Gesetz zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat" aus Unzufriedenheit mit Freisprüchen als Sondergericht geschaffen.
Gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs waren nur Gnadengesuche an Hitler möglich.
Die schließlich sechs Senate des Volksgerichtshofs hatten je 5 Richter, von denen nur zwei Juristen sein mussten. Alle Richter wurden von Hitler persönlich ernannt.
Verteidiger brauchten die Genehmigung durch den vorsitzenden Richter.
Im August 1942 ernannte Hitler Roland Freisler zum Präsidenten der Volksgerichtshof.
Von den insgesamt 18.000 Urteilen des Volksgerichtshofs waren rund 5.200 Todesurteile.
Am 20. Oktober 1945 wird der Volksgerichtshof durch den Alliierten Kontrollrat förmlich aufgelöst.
Am 25. Oktober 1985 beschloss der Bundestag, dass sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs als unwirksam erachtet werden.